Offizieller Katalog der elektrischen Ausstellung in Steyr 1884

Platz-Ordnung. 3 Wer mit einer nicht für seine Person giltigen Permanenz- Karte betroffen wirJ, hat Jieselbe abzugeben, den Tao-esprei nachzubezahlen und den Ausstellungsbereich sofort zu \'erlassen; ausserdem hat derselbe gesetzliche Bestrafung zu gewärtigen. ,(i. Gegenmarken zum Wiederrintritte werden nicht ausg·egelwn. Wer ohne giltiges Billet angetroffen wird, muss den Tagespreis nach- bezahlen, ausserdem aher l1ie Ausstellungs-Räumlichkeiten sofort verlassen. 7. Im Au, stellnngs -Hauptgebüudc, sowie in der cultur-historischen Abtheilung befinden sich zunächst u.em Eingange Garu.eroben, woselb:st Stöcke, Schinne, Pa11uete etc. abgegeben weru.en müssen. -8. Das Hauchen ist nur in den Garten-Anlagen, auf dem freien Aus- stellungsplatze und in den Restaurations-Räumen gestattet, dagegen innerhalb aller Aus, tellung, -Gebände auf das Streng ·te verboten und auch das sichtlrnrP Tragen Yon Tabakspfeifen oder Cigarren daselbst untersagt. !l. Das Mitbringen von Hnnu.en in die Ausstellung i ·t untrr keinen lTmstitnden erlaubt. 10. üiu CtaiiPn-Anlagen und Pflanzungen werden dem Schutze des Publikums l'mpfohlen . 11. Innerhalb der Aus ·tcllung hl'fimlen sich Abort-Räume zur öffent- lichen Benützung. 12. Das BurC'au des Ausstellungs-Comites befindet sich am Au stellungs- 11latze im Pavillon für elektrische Kraftübertragung -, das Post- uncl Telegraphen-Bureau im besonderen Pavillon am Eing·ange des Ausstellungsplatzes -, tla Polizei- und Feuerwehr - Wachlocale am Ausstellungs11latze unterhalb der Bndweiser Bierhalle. Anfragen und Iitthl'ilungPT1 über ,erlorene und gefundene Gegenstände werd1•n im Polizei-Wachlocale entgegengenommen. l 3. ])as Berühren der ansgl·stellten Gegen tiinde seitens der BPsucher iHt überall, wo e nicht vom Aus -teller speciell erlaubt wird, ~trcnge verboten. J 4. Das Ahz ichnen ausgestellter Gegenstände ist nur mit specieller Bewilligttng der betreffenden Aussteller gestattet. l*

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2