89 „Marktfreiheits-Insignien“, das Stadtwappen und das Gerichtsschwert als Symbol der „fürstlichen Freiung“ angebracht waren. Neben den vielen Verkaufsständen, die seit 1680 auf dem Stadtplatz in zwei Zeilen errichtet wurden, gab es schon manche Volksbelustigung. Eine „uralte“ Einrichtung war zum Beispiel der „Glückshafen“. Auch Seiltänzer und Marionettenspieler fanden sich ein. 1662 erwähnen die Ratsprotokolle ein Ringelspiel, und zwar den „Umlauf“ oder das „Drehbrett“ des Hieronymus Hochberger aus Deggendorf in Bayern. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Handelsleute, die laut kaiserlichem Patent vom Jahre 1693 Handelsbücher führen mussten, einigermaßen gebessert. Um 1702 finden wir in Steyr 30 bis 40 gutsituierte Bürger. Der Handelskrieg mit den Messerers zu Steinbach an der Steyr Die Entdeckung des Seeweges nach Ostindien (1498) beeinträchtigte bereits im 16. Jahrhundert nicht nur den Handel Venedigs, sondern in gewisser Hinsicht auch den Klingenexport unserer Stadt. In den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts störten die oben geschilderten Ereignisse sowie Infektionskrankheiten die Handelsverbindungen nach Italien. Einige Landgemeinden in der Umgebung von Steyr, wie Steinbach, Sierning, Sierninghofen, St. Peter und andere handelten unbefugt mit Venediger Waren. Kaiser Ferdinand III. untersagte mit Patent vom 17. Mai 1639 diesen Gemeinden die „Hantierung“ mit derlei Handelsgütern und erneuerte gleichzeitig die alten, für den Handel der Stadt Steyr mit Venedig maßgebenden Privilegien aus den Jahren 1360, 1370 und 1379. Um 1644 gehörten zu den einflussreichsten „venedigischen Handelsleuten“ der Stadt Josef Achtmark von Achtmarkstein, Matthäus Riß von Riesenfels, Hans Wagendorffer, Sebastian Aichholzer, Georg Mittermayr, Maximilian Luckner und Wolf Eder. In diesem Jahr entbrannte wieder der alte Handelskrieg zwischen der Stadt Steyr und den Messerern zu Steinbach. Die Eisenstadt beschwerte sich schon 1525 auf dem General-Landtag zu Augsburg über die Innung zu Steinbach, weil deren Mitglieder mit Venediger Waren handelten, ein Recht, das nur den landesfürstlichen Städten zustand.
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