Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

85 Stadtboten und Postmeister Im Mittelalter entwickelte sich in den Städten ein eigenes Berufsbo- tenwesen. Daneben besorgten auch Ordensangehörige, Reisende und Fleischhacker, deren Viehtrieb sich oft über weite Landgebiete erstreckte, Botendienste. Steyr verfügte über Boten, die in der Stadt die Botengänge verrichte- ten („Stadtboten“) und über solche, die nach auswärts, vornehmlich nach Enns, Linz, Wels, Passau und Nürnberg regelmäßig den Botendienst versa- hen. Sie waren, wie aus den Ratsprotokollen des Jahres 1570 hervorgeht, be- rechtigt, die mit dem Stadtwappen geschmückte „Botenbüchse“ zu tragen. 1592 beschloss der Rat, nur solche Leute zum „Botengehen“ zu verwenden, die hierfür vereidigt waren. Die Bestellung der nach Linz und Nürnberg reisenden Boten nahm der Rat im Einvernehmen mit den Handelsleuten vor. Groß ist die Zahl der Boten, die aus fremden Städten und Märkten nach Steyr kamen. Eine eigene Stadtpost dürfte in Steyr erst gegen Ende des 16. Jahr- hunderts errichtet worden sein. Im Oktober 1599 unterhandelte auf Befehl des Rates der Stadtkämmerer Wolf Schwindenhamer mit Peter Wibmer in Ennsdorf wegen der Haltung von Postpferden. Einige Jahrzehnte später, um 1624, hatte der vom Rat bestellte Postbeförderer fünf „gute Postroß“ und eine Kalesche jederzeit für den Magistrat in Bereitschaft zu halten. Die Stadt gab ihm dafür eine jährliche Bestallung von 200 Gulden und 1/2 Mut ( = 15 Metzen) Hafer. In damaliger Zeit beförderten Personen auch die Lehenrößler, die Pferde („Lehenpferde“) um einen bestimmten Geldbetrag verliehen. Wieder- holt verlangten die Postmeister die Aufhebung dieser Einrichtung, da sie das alleinige Recht des Personentransportes für sich beanspruchten. Der Magist- rat schützte wohl die Rechte der Postverwalter, war aber auch den Pferde- verleihern zugetan. Im Jahre 1707 verlieh er auf das „Roß-Ausleihen“ auch das Bürgerrecht. Zur Einführung einer kaiserlichen Post kam es in Steyr erst 1649. Die Errichtung von regelmäßigen Postkursen war jedoch damit nicht verbun- den. Die kaiserliche Post besaß gewisse Vorrechte. Sie genoss Mautfreiheit und hatte eigene Hornsignale, die die übrigen Fuhrwerke zum Ausweichen aufforderten.

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