Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

81 Stadtschreiber und Stadtkanzlei Der erste Beamte der Stadtverwaltung war der Stadtschreiber, nach dem heutigen Sprachgebrauch nicht ein gewöhnlicher Schreiber, sondern ein Mann von umfassenden Rechtskenntnissen, wie man solche in der Gegen- wart von einem Magistratsdirektor verlangt. Er nahm teil an den Sitzungen des Rates und Stadtgerichtes, an den Landtagen und auswärtigen Verhand- lungen. Ihm oblagen die Ausfertigung und Verwahrung der Urkunden. Ob sei- ner vielseitigen Verwendung und Amtserfahrung für die neugewählten Stadt- väter unentbehrlich, bekam er eine sehr gute Besoldung. Wie Preuenhueber bemerkte, war das Stadtschreiberamt schon im 15. Jahrhundert ein „gutes Dienstl“. Im 17. Jahrhundert erhielt er neben freier Wohnung und 50 Gulden Holzgeld eine jährliche Entlohnung von 500 Gulden, hatte aber die ihm un- terstehenden Schreiber zu bezahlen. Besondere „Stadtschreiberei Taxen“ er- höhten sein Einkommen. Sämtliche Schreibarbeiten wurden in der Stadtkanzlei („Stadtschreibe- rei“) erledigt. Hier finden wir einen Registrator, einen Expeditor, einen Ober- schreiber sowie mehrere Kanzlisten und Ratsdiener. Erst im Jahre 1754 wurde diesen Kanzleikräften eine „bestimmte“ Besoldung zuerkannt. Die Dienststunden waren im 18. Jahrhundert (1708) von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 17 Uhr angesetzt. Im Jahre 1673 erhob ein Mitglied des Rates in einer Sitzung die Frage, „ob die Stadt nicht alle Wochen die Zeitungen solle bestellen, damit man gleichwohl wissen möge, was passiert“. Man beschloss, dem Ratsfreund Der- fflmair, der sich bereit erklärte, demMagistrate wöchentlich zweimal die Zei- tung zu überlassen, jährlich hierfür sechs Gulden zu bezahlen. Die Registratur (später Archiv), der Aufbewahrungsraum für Urkunden und abgelegte bedeutsame Schriftstücke, führte der Registrator, für den 1638 eine Instruktion erlassen wurde. Bemerkenswert ist, dass sich 1642/1643 die Registratur im Dominikanerkloster befand und in diesem Jahr- hundert mehrmals über die Verschleppung von „Schriften“ geklagt wird. Im Jahre 1651 wurde die Registratur von Georg Vorster neu eingerichtet, ebenso 1732 vom Gerichtsprokurator Franz Anton Müller, der für seine „mühsamb“ Arbeit 100 Gulden erhielt. Von 1780 bis 1784 nahm der Regist- rator Johann Adam Trauner eine Neuaufstellung des Archivs vor.

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