Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

76 Truppen, hohe Rüstgelder und Verluste, die Bauernunruhen und Gegenre- formation verursachten, die Abwanderung der geldkräftigen protestanti- schen Bürger, deren Häuser leer standen und für die Steyr wie von bewohn- ten Gebäuden die Landesanlagen an die Stände abzuführen gezwungen war. Im Jahre 1628 verzeichnete daher die Stadt die enorme Schuldenlast von 1,132.417 Gulden 4 Schilling 15 Pfennige. Die nächsten Jahrzehnte zeigten keine Besserung der Wirtschaftslage. 1633 war nicht einmal das Geld für die Besoldung des ersten Beamten, des Stadtschreibers, vorhanden. Zwanzig Jahre später fanden sich in der Stadt noch 228 „öde und leere“ Häuser, von denen 70 eingestürzt waren. 174 Ge- bäude gehörten mittellosen Eigentümern, die zu einer Steuerleistung nicht herangezogen werden konnten. Kaiserliche Kommissionen untersuchten mehrmals den Vermögensstand der Stadt. Der Kaiser gewährte die Einhebung eines Getreideaufschlages und ei- nige Male auch ein mehrjähriges Moratorium (Fristerstreckung) für sämtliche Zahlungen. Ab 1639 sollte Steyr auch von den Abgaben für die unbewohnten Häuser entlastet werden, doch die Landstände beharrten auf ihren Steuerforde- rungen und beanspruchten auch die Gefälle von den befreiten Gebäuden der Jesuiten und Dominikaner. Der Magistrat musste bei Ratsfreunden, Handelsleu- ten, Juden und anderen Personen Darlehen aufnehmen. Er verschenkte manch leerstehendes Haus, um einen Steuerträger für dasselbe zu bekommen. Diese und alle übrigen Bemühungen, die vom Landesfürsten und von der Stadt zur Besserung der Finanzlage noch getroffen wurden, zeitigten keinen durchgreifenden Erfolg. Im Jahre 1657 betrug der Schuldenstand noch immer 635.7 1 8 Gulden, und 1666 klagte der Rat, dass Steyr „alle Mittel bei Stingl und Butzen eingebrockt“ habe. Doch die „silberarme Zeit“ wollte kein Ende finden. Im Jahre 1690 beschloss der Magistrat die Einhebung einer Kopfsteuer. Der wirt- schaftliche Aufstieg ging eben sehr langsam vor sich. Auch im 18. Jahrhundert prüften noch Wirtschaftskommissionen die städtische Finanzlage. Die Wahlkommission In diesem Jahrhundert gab es für die Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen keinen festen Termin mehr, auch der Wahlvorgang wurde abge- ändert. Mit wenigen Ausnahmen mussten seit 1593 die Wahlen im Beisein

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