Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

33 Ausschank. Landesfürstliche Befehle aus den Jahren 1356 und 1379 unter- sagten das Weinschenken außerhalb des Burgfrieds im Umkreis einer Meile. Im Jahre 1410 wurde der Ausschank auch Geistlichen und Hofleuten im Ge- biet der Herrschaft Steyr nicht mehr gestattet. Ab 1359 hob die Stadt im Auf- trage des Landesfürsten das Ungeld, eine Getränkesteuer, ein. Von den übrigen Handelszweigen sei noch erwähnt der Leinwandhan- del. Hier rangierte Steyr in Oberösterreich an dritter Stelle. Im Tuchhandel, den seit dem 15. Jahrhundert in der Hauptsache ausländische Kaufleute be- trieben, war der Detailverkauf („Gwandschnitt“) vorherrschend. Der arbeitsfreudigen Stadt bewilligte im Jahre 1422 der Landesfürst die Erbauung eines Rathauses und die Aufstellung von Fleisch- und Brotbän- ken in demselben. Die Stadtobrigkeit erwarb zu diesem Zwecke ein Haus auf dem Stadtplatz, das um 1413 der Bürger Heinrich Randolph besaß. Um 1450 erreichte die landesfürstliche Eisenniederlagsstadt den Hö- hepunkt ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung im Mittelalter. Steyr war neben Wien die vornehmste Stadt Österreichs und eine der bedeu- tendsten Handelsstädte Mitteleuropas. Die Hauptquelle für den großen Reichtum der Bürgerschaft bildete die Eisenverarbeitung und der Fernhandel mit Stahl und Eisen. In dieser Hinsicht gab es ja für die Unternehmungslust der Kaufherren keine Einschränkungen. Noch heute, nach einem halben Jahrtausend, können wir diese spät- mittelalterliche Blütezeit auf Schritt und Tritt wahrnehmen. Die imposante Stadtpfarrkirche, das prächtige Bummerlhaus sowie die übrigen steilgiebeli- gen Bürgerhäuser mit ihren sehenswerten Höfen künden von dieser glanz- vollen Epoche. Die Stadtpfarre und das Steyrer Münster Im 11. Jahrhundert wurde die Altpfarre Garsten, in der auch der Burg- fried der Stadt Steyr lag, von der Mutterpfarre Sierning losgelöst. Anfänglich wurde die Stadt von Seelsorgern des Klosters Garsten versehen, doch dürfte sie schon um 1250 eine selbständige Tochterpfarre von Garsten gewesen sein. Im Jahre 1305 bestätigten Heinrich der Preuhaven mit der Gemein der Ritter und der Richter Peter Ponhalm, dass über die Stadtpfarrkirche, Burg- kapelle und über das Spital stets der Abt zu Garsten ihr „rechter Pfarrer“ sei.

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