Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

16 1210 von einem Spielmann gedichtet und umfasst über 13.000 Verse. Biterolf, König von Toledo, verließ seine Familie und zog an den Hof Etzels, wohin ihm später auch sein Sohn Dietleib folgte. Durch Markgraf Rüdiger von Pechlarn lernten sich Vater und Sohn kennen. Gemeinsam mit anderen Helden Etzels kämpften sie in Worms und wurden nach ihrer Rückkehr in die Burg des Hunnenkönigs für ihre Tapferkeit reichlich belohnt. „Darnach in kurzer Stunde bauen begunde der Held viel lobebäre Steir die Burg märe, die seit viel weitem wird erkannt, darnach die March war genannt.“ Biterolf zog nach der Erbauung der Burg in Begleitung seines Sohnes nach Spanien, holte dort seine Gemahlin Dietlinde und begab sich mit großem Gefolge zurück auf die Styraburg. Die zweite Dichtung „Laurin, oder der kleine Rosengarten“ erzählt die Entführung der Tochter Biterolfs durch den Zwerg Laurin nach Tirol. Dietleib befreit in harten Kämpfen seine Schwester Similde und bringt sie wohlbehalten nach Steyr zurück. Da in diesen Epen die Styraburg mehrmals genannt wird, wäre die Annahme, dass sie am Hof der Otakare gedichtet wurden, sicherlich berechtigt. Tatsächlich aber kennen wir weder den Entstehungsort noch den Dichter. Anton Ritter v. Spaun schrieb sie Heinrich von Ofterdingen zu, der am Hof der steirischen Markgrafen gelebt haben soll. Bis heute konnte aber hierfür kein Beweis erbracht werden. Die Georgenberger Handfeste Herzog Otakar IV. war vom Aussatz befallen. Er entschloss sich, seinen großen Besitz dem Babenberger Leopold V. zu vererben. Am 17. August 1186 kam auf dem Georgenberg bei Enns in Anwesenheit zahlreicher Adeliger aus der Steiermark, aus Österreich und Bayern der feierliche Erbvertrag zustande, der bestimmte, dass nach dem Ableben Otakars die Babenberger in der Steiermark den Besitz mit allen Rechten übernehmen sollen. Er sicherte zugleich den Klöstern und den steirischenMinisterialen ihre Freiheiten, die größer waren als die der Österreichischen Dienstmannen. Sie durften zum Beispiel Lehengrundstücke frei veräußern, waren befreit von der Zahlung bisher nicht gebräuchlicher Abgaben, sie konnten ihren Besitz

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