Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

116 1786 kam es in Steyr zur Einführung eines juridischen Magistrates. Nach dieser Magistratsregulierung standen an der Spitze der Stadtverwaltung geprüfte Juristen, und zwar der Bürgermeister, vier Räte und zwei Sekre- täre. Der erste Bürgermeister, der auf Grund der neuen Regelung von der Bürgerschaft gewählt und von der Landesregierung bestätigt wurde, war der Doktor beider Rechte Sylvester von Paumgarten. Über die plötzliche Reform der Stadtverfassung urteilt ein Zeitge- nosse (I. Beidtel, Geschichte der österreichischen Staatsverwaltung 1740 bis 1848) wie folgt: „Das Volk ließ sich, wiewohl oft murrend, den Umsturz der alten Gemeindeverfassungen gefallen. Jene, die zu den neuen Gemein- deämtern kamen, waren meistens Personen, die mehr oder weniger den neuen Grundsätzen anhingen, weil man, wenn das Gegenteil bekannt war, sie nicht leicht bestätigte. Unter dem Lärm anderer wichtiger Neuerungen und dem Einflusse des Zeitgeistes gab es nur wenige Menschen, welche sich um die Beschaffenheit der früher bestandenen Verhältnisse kümmerten.“ Nach den Koalitionskriegen blieb die Stelle eines Bürgermeisters in Steyr von 1810 bis 1819 unbesetzt. Die Verwaltungsangelegenheiten erle- digte in dieser Zeit der erste Ratsherr Werloschnigg v. Bernberg. 1817 be- gab sich eine Abordnung der Stadt nach Wien, um die Einführung eines „bürgerlichen Magistrates“ zu erreichen. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos. Zwei Jahre später (1819) ernannte die Regierung Franz Reisser zum Bürgermeister. Nach einer Hofentschließung wurde am 20. Jänner 1824 ein aus drei Mitgliedern bestehender Ökonomierat gewählt, dem sechs Ausschüsse zur Seite standen. Das k. k. Berggericht Das von Maria Theresia geschaffene Obergrafenamt, dem der Amt- mann in Eisenerz und der Eisenobmann unterstanden, hob Kaiser Josef II. im Jahre 1783 auf und führte Berggerichte ein. Ein solches wurde in diesem Jahre für Ober- und Niederösterreich auch in Steyr im Gebäude der Bezirks- hauptmannschaft (Pfarrgasse Nr. 1) errichtet. Durch diese Maßnahme ge- langte die Innerberger Hauptgewerkschaft zu einer freien Geschäftsfüh-

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