115 Im 18. Jahrhundert kamen zu den Faschings- und Jahrmarktzeiten immer zahlreicher fremde Komödianten in die Eisenstadt. Mehrmals gastierte hier Karl Josef Nachtigall. 1777 brachte die berühmte Kindertruppe des Felix Berner Opern und klassische Stücke (Emilia Galotti, Die Räuber u. a.) zur Aufführung. Bürgerliche und fremde Spielleute mussten für jedes öffentliche Auftreten die Bewilligung des Magistrates einholen. Eine große Förderung erfuhr die Schauspielkunst in Steyr, als der Magistrat die 1786 erworbene Cölestinerinnenkirche in der Berggasse für Theatervorstellungen, die früher im Saal des alten Rathauses, im Hirschenhaus oder vielleicht nur in einfachen Bretterbuden stattfanden, zur Verfügung stellte. Im Juni 1789 wurde die Kirche, deren südliche Außenwand barocke Fensterverdachungen und toskanische Kolossalpilaster schmücken, durch den Einbau der Bühneneinrichtung aus dem aufgehobenen Kloster Garsten, in ein Theater umgewandelt. Hier feierte die Stadt am 7. Oktober mit einer Festvorstellung den Sieg bei Focsany. Im Jahre 1796 ließ der Magistrat den über 400 Personen fassenden Musentempel völlig erneuern und verpachtete ihn in den folgenden Jahrzehnten an Theaterdirektoren. Von diesen verdienen besondere Erwähnung: Franz Voßbach (1803 bis 1806), Franz Jakob Scherzer (1812 bis 1813), Joseph Bratsch (1823 bis 1831) und Ludwig Groll (1839 bis 1841 und 1850 bis 1852). Der juridische Magistrat Im Zuge der umfangreichen Reformen Maria Theresias auf den verschiedensten Gebieten des Staats- und Wirtschaftslebens, die in erster Linie eine Verringerung der ständischen Vorrechte zum Ziele hatten, wurden zur Überwachung der Grundherrschaften in jedem Viertel Oberösterreichs Kreisämter errichtet, die ersten Behördenstellen, die unmittelbar mit der Bevölkerung in Verbindung standen. Im Jahre 1783 wurde das k. k. Kreisamt für das Traunviertel von Trauneck nach Steyr verlegt. Dieser Kreisbehörde unterstanden 35 Distriktskommissariate. Der erste Kreishauptmann in Steyr war Franz v. Sonnenstein. Unter Kaiser Josef II. verloren nun auch die Städte ihre Verwaltungsprivilegien durch Auflösung der althergebrachten Stadtverfassung. Im Jahre
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