5 Traurjg, ja fürchterlich war der Zustand von Oesferreich in jener Zeit, innere Kriege, Zwietracht und Kämpfe unter den Edlen, Spaltung in Parteien , Auflehnung und offene Rebellion gegen den Landesfürsten und die gesetzliche Obrigkeit waren schon an der Tagesordnung, als noch Ladislaus unter der Vor– mundschaft des K. Friedrich III. stand, nun aber nahmen sie immer mel1r zu, als die erlauchten Brüder selbst sich fe,indlich gegenüber standen. K. Friedrich war sehr vernünftig und klug, aber oft karg, langsam im Entschlusse und in der Ausführung, standhaft und fest bis zum Eigensinn, sehr muthig in den Tagen der Gefahr, aber immer zu schwach die Parteien zu bändigen, Ruhe und Eintracht im Lande zu erhalten. Daher die tollen Umtriebe in demselben, die Fehden der Ritter gegen einander, Verwüstung wechselseitiger Besitzungen, Erstürmung der Burgen, i\lord oder Plünderung der Unterthanen, Willkühr und Gewaltthätigkeit. Alles dieses wurde vermehrt durch die fremden Söldner, welche raublustig und beutesüchtig, ohne Schonung und Erbarmung waren, und von mächtigen Adeligen, Parteihäuptern , ja von den Landesfürsten selbst, in Sold ge– nommen und zu ihren Kämpfen verwendet wurden. Blieb der Sold aus, was öfters geschah, so ersetzten sie sich denselben aus der Plünderung der unglücklichen Unterthanen, welche immer das Opfer dieser Fehden wurden. Eben so zogen ent– lassene Söldlinge im Lande herum, raubend, brennend und mordend , und nur selten geschah ihnen kräftiger Einhalt, bis sie sich bisweilen untereinander selbst aufrieben. Grösstentheils wareri sie aus Böhmen oder l\Iäbren und standen unter einem Anführer, der mit seiner Bande bei Höheren in Sold trat, aber immer willkührlich handelte, bald diese Partei verliess und zu einer andern überging, wo es nun mehr Aussicht auf Sieg, Eroberung und Be!lte gab. Das damals herrschende Faustrecht unter den Adeligen und Rittern, der Ucbermuth und die Frechheit Mäch– tiger gegen ihre Fürsten gab ihnen Gelegenheit zu steten Kämpfen, oft aber auch zur Erringung grosscn Reichthumcs oder Besitzes.
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