22 des Kaisers aufzunehmen , schrieb er an sie aus Salzburg, wo er sich damals befand, am dritten Sonntage in der Fasten, sie möchten ohne sein Wissen Niemanden Huldigung leisten, wie sie ihn gelobt hätten und schuldig wären. Er habe ohnehin schon dem Kaiser wegen Ablösung seiner Pfandherrschaft ein Angebot gemacht und er hoffe, derselbe werde es annehmen*). Und wirklich wurde am 25. April zwischen dem Kaiser und ihm ein Vcrgleich geschlosseri, vermöge dessen jener dem Jörg von Stein am St. Johannestage 6000 ungarische Dukaten erlegen und zugestehen sollte, dass dieser das Schloss und die Stadt Steier mit allem Einkommen und Zugehör von Pfingsten an noch ein ganzes Jahr ohne Verreclmung der Gefälle besitzen solle, doch dürfe er die Lehen nicht vergeben. Nach Verlauf dieser Zeit gehöre beides glinzlich dem Kaiser und die Pfandherrschaft habe aufzuhören. Jörg von Stein stellte auch darüber einen Revers aus, welchen nebst ihn sein Schwager Christoph von l\Iesperg aus– fertigte. Dieser Vergleich wurde auch den Bürgern von Steier bekannt gemacht und ihnen befohlen , dem Wolfgang von Walsee anstatt dem Kaiser Friedrich die Huldigung zu leisten, was aber damals noch nicht geschah**). Am 16. Juli sagte Jörg von Stein aus Steier sogar dem Herzog Sigismund seine Dienste, Gelübde und seinen Eid auf und erklärte ihm künftig nicht mehr dienen zu woJlen ***), und am folgenden Tage be– klagte er sich gegen ihn über die Verläumdungen und Anklagen Bilgrins von Hödorf, vertheidigte sich und bat ihn Lauffenberg zu übernehmen , weil er nicht mehr dafür gutstehen könntet). Herzog Sigismund benahm sich überhaupt in dieser g:rnzen Sache unthfüig, zweideutig · und wankelmiithig , wodurch Jörg von Stein oft in sehr unangenehme Lagen gerieth ; .so war bc- *) Preuenhuber S. 116. 0 ) L. c. S. 116. Lichuowsky VII. Reg. 887. K. k. g. A. ;,*~) Fontes rerum austr. (wie oben) S. 190 Nro. 19, t) L, c. Nro. 20,
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