Jörg von Stein, der Herr und Regierer der Herrlichleit Steier

Er setzte auch· die Bedingung, dass Jörg von Stein nach Albrechts Tode mit der Burg und Stadt Steier dem Herzoge Sigismund von Tyrol , als dem er ohnehin das ganze Land ob der Enns vermacht haue, gewlirtig und gehorsam sein solle*)~ Aehnliches war auch mit Freistadt und dem Schlosse Kogel im Attergau der Fall. Die Bürger von Steier jedoch, welche den Charakter Steins gut genug kannten, weigerten sich ihm zu huldigen; daher Albrecht an die Städte Linz , Wels, Freistadt und Gmunden Schreiben erliess, worin er sie aufforderte, sie möchten durch Abgeordnete, besonders durch den Richter in der Freis'tadt, den er über diese Angelegenheit mündlich unterrichtet habe und durch Johann Wiesinger, seinen Schaffner daselbst, die Bürger von Steier ermahnen, dass sie dem von Stein vermöge ihrer Verpflichtung gegen ihn (den Erzherzog) Gehorsam leisten sollten, sonst müsste er mit Gewalt seine Anordnung durchsetzen. Sie sollten bedenken, dass dieses ohnehin nicht lange dauern könne , indem die dargeliehene Summe Geldes bald zurückbezahlt werden würde. . Die Unterhandlungen dauerten aber ziemlich lange und erst in einer Versammlung von AbgeJ ordneten der Stadt Steier und des Jörg von Stein zu Wels am 7. August wurde ein Vergleich abgeschlossen, in dem das Verhältniss jener Bürger zu ihm und seines· gegen dieselben festgesetzt wurde ; dieses sollten die Abgesandten dem Rathe bekannt machen und wenn er den Vorschlag annimmt, so soll es dabei bleiben und darüber Urkunden ausgefertigt werden; wenn aber nicht, so gelte auch der Vergleich nichts. Ferners, wenn· der Rath übereinstimmt, so sollen die Aemter, welche die Stadt bisher mm Erzherzoge Albrecht bestandweise besass, auch noch länger von Weihnachten an bis über Ein Jahr im Besitze der Stadt verbleiben, doch mit eben demselben Bestand– preise, wie zuvor. Später habe Jörg von Stein die Wahl, diese *) Kurz L. c. B. II. S. G6.

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