Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl

77 Den 13. October seindt die Paurn mit ganzer Macht für dass Closter Lambach gezogen, den Markht halben Thaill auss- geplündert vnd den andern halben Thaill abgeprendt, die Gärtten Verwüest vnd grossen schaden gethan, aber in dem Closter lagen bey 200 Soldaten, welche sambt der Burgerschafft auf die Paurn heraussfiehlen, bey 1000 Paurn erschlugen vnd die übrigen in die Flucht Thriben, gegen Wolffseckh, allwo sie Paurn ihr lager hatten. Den 15. dito seindt alhier 100 Mussquetierer vnd 50 Eeuther wekh gemarschiert bey der Nacht auf Gmundten gegen die Paurn, es Käme auch anders Kaysserliehes Volckh darzue, haben Zway- mal einen Angriff gethan, aber nichts tentiren Können, Kämmen in 4 Tagen widrumb auf Steyr Zuruckh, Ess Käme Herr General Papenheimb mit einem Eegiment Zu Fuess vnd 5 Compagnien Eeuthern Wohl versueehtem Volckh auf der Thonau herab, ware aber ein Stillstandt gehalten. Den 16. dito Käme von denen Kaysserlichen Hermen Commissarien der Befelch an den Herrn Statt Eichter Nicolaum Frizler, dass mann Herrn Madlseder vnd des Herrn Doctor Lazari Holzmüllners Sachen Visitieren vnd alle Schrifften Vntersuechen vnd Beschreiben solle, bin ich Zetl, Herr Hannss Luz vnd der Gerichtschreiber Spanessberger mit Herrn Statt Richter dahin gangen vnd ist alles beschriben vnd nacher Ennss berichtet worden. Den 18. dito ist denen Viertlmaistern von Einem Löblichen Magistrat alhier Zu geschickht worden, dass ein ieder Viertl- maister sein Viertl Zu sich berueffe vnd denselbigen Burgern den Décrets Innhalt abiesse, bestundte in 6 Puncten, Erstlich, dass Kein Burger ohne Licenz dess Herrn Burgermaisters von hier verraysse. Andertens, dass Kein Burger niemandt Frembdten beherberge, Er gebe dann vorhero die Tauff vnd Zunahmben selbiger Persohnen Zum Herrn Burgermaister. Drittens, dass die Viertlmaister ein Jeder ein Specification der in seinem Viertl bewohnten vnd vnbewohnten Heusser erlege, vnd Viertens, die Jenigen, Welche ihre Abschiedt haben vnd sieh noch alhier

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