Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl

69 Hessen mein Schwägern den Hannss Mayr Bekhen nur allein oben, Wür 2 musten ins Gerichtshauss, Wass ich Zetl vnd der Vrban Schneider wie sie vnss ins Sehergenhauss iüehrten, von Vnssern Burgern vnd Weibern für schmachwortt müessen an- hören, ist nicht Zu glauben, hiesse, ietzt sieht mann die Ver- räther, die Oatholisehen haben vnss wollen Verrathen vnd die Statt übergeben, vnd alss Wür ins Gerichtshauss Kamen, haben sie mich Zetl in ein Keuchen gespörrt, die haist der Cronstorffer, der Vrban Schneider aber muste in den Kurzer schlieffen, Ware auch der Befelch, vnss in Eissen vnd Bandt Zu schliessen, vnd Wohl Zu verwahren, aber der Nachrichter oder Diener ware so guett, liess mich nach einer Stundt hinauf in sein Stuben, in einer Stundt hernach haben sie den Kupferschmitt im Ennss- dorff auf dem Plaz gefangen genomben vnd ins Neubau gefüehrt; wie auch den Thomann Tischler bezichtigten Sie, ob hetten sie dem Kaysserlichen Volekh Pulfer Zuegeschiekht, den andern Tag schickhte ich Zu dem angesezten Stattrichter Herrn Hannss Himmelberger vnd Herrn Abrahamb Schröffl, sie mechten beym Oberhaubtmann Wiellinger vmb entlassung des Arrests für mich bitten, Wurden selbigen Tag dessen entlassen, dem Haubtmann Neumüllner aber musten Wür 6 Eeichsthaller Eanzion geben.*) Den 20. dito haben die Paurn den Bader Zu Sierning ge- fangen genomben, bey welchem sie ein Schreiben vom Kaysser- lichen Volekh gefundten, darinnen Er vermahnet worden, sein beste Sachen in den Pfarrhoff Zu flechen, dann sie werden bait herauff Kommen auf Steyr, brachten ihn herein in die Statt vnd wolten ihn bey der Dominicaner Kirchen Todt Sehiessen, auf sein so Innständiges bewegliches bitten füehrten sie ihm ins Gerichtshauss, haben ihn erbärmblich tractiert, ain Stundt her- nach nahmben die Paurn den Bader vnd die 4 Soldaten, welche vorhero gefangen worden, füehrten selbige hinauss Zum Gottes- ackher, aldorten Todt Zu schiessen, alss aber solches Herr *) Kaltenbäck 1. c. pag. 44 und 45.

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