Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl

63 sie noch resoluirt wehren mit der Paursehafft Zu leben vnd Zu Sterben, welche Frag Herr Cossmas Mann beantwortet, sprechent Ja, Was nicht wider Ihro Kaysserliehe Maystätt gehandlet wirdt, in demselbigen seye die Burgerschafft willfehrig mit Ihnen Zu halten, hernach ist die ganze Burgerschafft vmb 1 Vhr nach- mittag mit seinem Vnter vnd Obergewehr auf dem Plaz ersehünen, welche sich nicht haben stellen wollen, seindt mit Gewalt auss den Heussern Zu der Zusamben Konfft geprügelt worden, allwo der Haubtmann Wiellinger seine 2000 Paurn auf dem Plaz in die Ordnung gestelt, allezeit 7 Mann in ein Glidt, vnd sich Zum Marschieren gerieht, Vmb 3 Vhr Marschierten die Paurn sambt 50 Eeuthern, etlichen Bürgern vnd Kellnern, wer mit ihnen gewölt, vnd Kamen vmb 11 Vhr Nachts Zu S. Florian an dass Closter, darinnen aber bey 40 Soldaten waren, alssbalt sie die Paurn Vermerkht, haben sie mit Gewalt herauss geschossen, vnd die Paurn widrumben abgetriben, aber im Abzug haben die Paurn etliche Heusser geplündert vnd den Markht abgeprendt biss auf die Helffte, vnd haben sich nacher Neuhoffen begeben vnd aida Quartier gemacht, die Burgerschafft aber hatte ihr Lager in dem Feldt bey dem Gottesackher. *) Den 30. dito ist Vnsser Haubtmann Herr Eckher haimblich daruon geraist, vnd hat die Burger vnd Paurn, bey welchen Er Zu leben vnd Zu Sterben einen Aydt geschworen, sauber im Stich gelassen, Ess seindt auch dissen Tag vili Catholische Bur- ger auf die Seithen gangen, dieweillen die Vneatholisehen die Catholischen Burger alle haben erschlagen wollen, Wie sie dann auch schon in der Statt den Adam Puzer, Handtschueehmacher vnd Stephan Ganzeder angegriffen, vnd hart geschlagen, seindt aber hernach in die Heusser entwischt,**) Worauf oben beym Gottesackher durch einen abgeschickhten Trompeter ein Patent *) Kurz 1. c. pag. 319 und 320. Schwarze Bauern Messen diejenigen, die von den bairischen Grenzen des Hausruckviertels gekommen sind. Ihre Kleidung war gewöhnlich von schwarzer Farbe. **) Kaltenbäck 1 c. pag. 44.

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