Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl

40 dass Jurament abgelegt, vnd ist der Gesambten Burgersehafft bey Ihrem Jurament aufgetragen worden, dass Sie Ihnen alss Ihrer Vorgesezten Obrigkeit, allen schuldigen respect vnd gehor- samb erzaigen sollen, Worauf Sie Beede Herrn Commissarien Herr Prälath am Göttweig vnd Herr Statthalter widrumben nacher Linz geraist. Den 31. January darauf ist bey dem Ersten Eaths Tag von dem alten Burgermaister Herrn Joachim Händl dem Neu- erwöhlten Herrn Johann Mayr das Burgermaister- von Herrn Wolff Mädlsseder gewesten Statt Eichter aber dass Statt Eichter- ambt sambt dem Eichter Sehwerdt vnd Szepter sambt allen Notturfften eingehändtigt vnd übergeben worden. Den 14. Februar ist vom Herrn Statthalter von Linz ein Befelch an alle Viertlmaister alhier ergangen, dass Sie Inn- beschribenen 5 Puncten bey vnaussbleiblicher Straff nachkommen, vnd ihnen gesambten Burgern dissen Vorhalt thuen sollen. Erst- liehen dass Sie Viertlmaistern ein Jeder seinen Vnterhabenten Burgern in seinem Viertl auftragen, dass sie alle heyligen Sonn- vnd Feyrtag in der Catholischen Pfarr Kirchen dem Gottesdienst vnd Predig fleissig beywohnen, Andertens dass Kein Burger von der Statt hinauss Zu einem Prediganten gehe, auch Kein Inn- wohner, oder sonst Zue haimblichen Zusamben Konfften sich verfüege, Zum dritten dass alles Singen vnd Lessen in den Vn- catholischen Heussern vnterlassen werden solle, Zum Viertten, dass Kein Burger, Er sey auch wehr Er wolle, Keinen Luthri- schen Praeceptor oder Schuelmaister für seine Kinder, oder son- sten im Hauss aufhalte aldorten den Leuthen fürzulessen, oder Zu Instruiren, Zum Fünfften das alle Handtwerchssleuth Keine Zusambenkonfft hätten, Sie haben sich dann vorhero beym Löb- lichen Burgermaisterambt angemelt, welcher ihnen auss dem Bath Einen Commissarium Zustellen vnd verordnen würdet. Ess seindt auch in der Fasten 3 Fahnen Fuess Yolckh alhier im Quartier gelegen, vnd haben ihnen die Burger müessen Essen vnd Thrinckhen geben, Ihre Officir waren Herrn Bolkhamb

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