Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl
SI Wochenmarkht ge-wessen, Kain Paur herein gefahren, die Burger haben den Paura Silbergschmeid, Züngschier, Pethgewandt vnd andere Mobilien hinauss getragen vnd vmb getraydt geben, nach deme aber dass gelt halben Thaill herabgefallen, ist mancher in Grossen Verlust Kommen, welcher Zuvor vili gelt beysamben gehabt, vnd ihme seine gelter im langen gelt bezalt worden, ist ihme Zu disser Zeit der halbe Thaill daiauss worden. In dissem Jahr ist widrumben die Bichter Wahl eingestellt worden, Herr Joachim Händi ist Burgermaister vnd Herr Wolff Mädlseder Statt Bichter verbliben. Gleich Vor den Weyhnacht Feyrtagen seindt Ihro Kayser- liche Maystätt auf Begenspurg ankhommen, vnd hat sich der Beichsstag angefangen, aber Ess liât disser Beichsstag schier den Ganzen Windter gewehrt vnd ist gleich wohlen Kein Fridens- tractat herauss Kommen. , ; Den 12. January 1623 ist Herr Haubtmann Herr von Bohr- 1623. bach mit einem Fähnl Fuess Volckh alliier Zu Steyr gelegen, war ein Kalter Windter vnd lag der Schnee biss auf Ostern, Worauf widrumb ein Theurung ervplgt, dass mann bey den Bekhen vast Kein Brodt Können haben. In den Pfingst Feurtagen Ist ein Kayserliches vnd Zugleich Bayrisches Patent aussgangen, dass das gelt auf den 4. Thaill nemblich ein ducaten auf 20 Schilling, ein Beichsthaller auf 12 Schilling vnd ein Goldiner auf 10 kr. ain 8 Xrer auf 6 Kr. ain 24 Xrer auf 3 Kr. herabfallen soll, ist ein solcher Schwurbel gewest, dass des gelts wenig genueg worden, ist mancher in grossen schaden vnd Verlust Kommen, hat ofl't ainer vermählt im langen gelt Beich zu sein, hernach ist ihme bey Zwaymah- ligen abfall dass gelt vnter den Händten verschwundten. Den 7. July ist Graff Tilli mit seiner Kriegss Armada auss dem Landt Hessen in Westphallen geruckht vnd hat den Fürsten von Halberstatt.aufgesuecht, welcher abermahl vili Khriegs Volckh beysammen hatte, der Tilli Zug Ihme auf dem Fuess nach, all- evo Er ihn in 4 Tagen bey dem Stättl Stattlohn genandt an- getroffen, da stelte sich der von Halberstatt Zur Gegenwehr, vnd
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