Die Chronik der Stadt Steyr von Jakob Zetl
27 Vmb disse Zeit ist der Mannssfeldt aus dem Würtemberger Landt in dass Elsas Marschiert, vnd Hagenau eingenomben, haben sieh vili Pleckhen vnd Märkht ranzioniern müessen, haben darneben noch geraubt vnd geplündert, vnd vast den Ganzen Reinstromb eingenomben, ist ein Thaill seines Volckhss Zu Speyr gelegen, Ess haben sich alle rebellen Conjungiert, alle Yestungen am Reinstromb besezt, sonderlich in Haydlberg, Franckhenthal vnd Heckst aufs stärkhste verschanzt, der General Thilli aber, ist dem Mannssfelder auf dem Fuess nachgeruckht, vnd hat ihn auss allen Quartieren Verthriben, Hagenau, Cron, Weissenburg, Speyr, Franckhenthall vnd Wormbss eingenomben, hernach seindt sie Vor Heydlberg 2 Monat gelegen, vnd Obwohlen sie sich in der Vestung starckh gewehrt, gleichvvohlen selbige dem General Tilli, weillen Er solche mit Gewaffneter Handt eingenomben, über- lassen müessen. Ist also der Mannssfelder mit seinem noch wenigen Volekh dem Graff Moriz Zuegezogen, aber der Tilly hat dissen Windtër sein Lager am Reinstromb gehabt. Ess hat sich umb disse Zeit ein grosse Rebellion im Engethein erhebt, seindt die Engetheiner wider Ihren Landtsfürsten Her- zogen Leopold aufgestandten, vnd sich in den grossen Bergen verschanzt, Worauff Herzog Leopold mit einer grossen Macht gegen sie gezogen, hat ihme der Bischoff Zu Salzburg 3 Fahnen Fuess Volekh zu Hilff hinein geschickht, es haben disse rebellen grossen schaden gethan, vnd ist vili Volekh darinnen vmb Kom- men , es war ein grosse Hungers Noth darinnen, an einem Sontag alss vast bey 3 Fahnen Fuess Volekh in der Kirchen waren vnd Ihr Feldt Prediger ein Oapuciner aida gepredigt, haben sie die Engetheiner in der Kirchen überfallen, vnd den Prediger sambt allem Volekh in der Kirchen erschlagen, disser Krieg hat bey 2 Jahr geweirt, ist dass Landt alles verherrt vnd Verzehrt, durchs Feuer verbrendt, vnd die fümembsten Rebellen seindt Zu ihrer Verdienten Straff hingerichtet worden. In dissem Jahrtag am Sontag vor S. Thomas Tag ist aber- mahl Kein Richter Wahl gehalten worden, Weylender Bayrfürst des Landts Pfandt Inhaber worden; seindt die Bayrischen Rat
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