43. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1913

- 20 - schulen und Realgymnasien, welche auf Grundlage der vollstllndig abgelegten Lehramtsprüfung und der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen im Lehramt definitiv bestätigt wurden, der Professor- titel zuerkannt wird•. · Im August 1867 ist an den Mittelschulen eine große Gefahr glücklich vorübergegangen, da laut einer Zuschrift der Stadt- gemeinde an die Realschuldirektion seitens der Regierung ange- strebt wurde, .daß die Real- und Hauptschulen in die Regie der Gemeinden überzugehen haben und dadurch unverhohlen auf eine Reduktion der Schulen, der Klassen und Lehrer hin- gearbeitet wird•. Die Direktion erstattete hierauf einen ausführ- lichen Bericht über die Erfordernisse der Realschule an die Ge- meinde, welch letztere sich gegen die Zumutung der Regierung verwahrte. Da später von dieser Absicht niemals mehr die Rede ist, scheint man doch von dem für die Mittelschulen unheilvollen Plane abgestanden zu sein. Eine für die spätere Angliederung der Oberklassen wichtige Verfügung war die Ab ä n der un g des oberösterreichischen Realschulgesetzes im Jahre 1869, wodurch die selbständigen zwei- und dreiklassigen Unterreal- schulen zu Beginn des Schuljahres 1870/71 in vierklassige umgewandelt werden sollten. Dadurch wurde auch unsere Anstalt zu einer vollständigen Unterrealschule erweitert. Wie ungünstig jedoch die damalige Zeit für den Realschulbesuch war, erhellt daraus, daß trotz der Erweiterung der Anstalt auf vier Klassen die Schülerzahl im Jahre 1870/71 auf 71 sank. Der Aufschwung trat erst mit der Gründung der Oberrealschule ein. Aus der letzten Zeit der Direktionsführung des Direktors Berger wäre noch hervorzuheben, daß die erste Aus s t e II ung von Schülerzeichnungen aus der Geometrie und dem Frei • handzeichnen im Jahre 1868 stattfand, daß vom Jahre 1870 an der k. k. Landesschulrat die gesamte Schulaufsicht übernahm, sodaß von diesem Zeitpunkte an alle Berichte, Eingaben und Amtskorrespondenzen in Schulangelegenheiten an diese Behörde zu richten und zu senden waren. In diesem Jahre wurden auch die Nebenlehrer von dem ihrer unwürdigen Einsammeln der Entschädigung für ihren Unter- richt befreit, da ve rfügt wurde, daß .in der Folge fü; die freien Lehrgegenstände kein besondere, Honorar einzufordern sei•. Die

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