1. Jahresbericht 1980/81

3.3. für Absolventinnen der Höheren Lehranstalt bieten sich so zahlreiche Berufsmöglichkeiten, daß hier nur die wesentlichsten angeführt werden können. Zuerst einmal der Lehrberuf: An den Berufspädagogischen Akademien kann sich die Absolventin zur Hauswirtsohaftslehrerin (4 Semester) und zur Stenotypielehrerin (4 Semester) ausbilden lassen, sowie an den Pädagogischen Akademien zur Volks-, Haupt- und Sonder schullehrerin. Folgende Sozialberufe stehen ihnen offen: Diätassistentin, physiotherapeutische Fachkraft, Logopädin, Beschäftigungs therapeutin, Familien- und Eheberaterin. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zur Ausbildung für den gehobenen medizinisch-technischen Fachdienst. Die Absolventin ist zum Studium an allen Hochschulen be rechtigt, für einige Studienrichtungen ist es erforderlich, Prüfungen in Latein, Griechisch oder Darstellender Geometrie abzulegen. 3.4. Fachschule für Damenkleidermacher Meisterprüfung in einem Betrieb nach zwölfmonatiger Praxis als Gesellin. Nach der Meisterprüfung bestehen die Voraussetzungen zum Besuch des Direktricenlehrganges, oder zur Ausbildung als Lehrer für den gewerblichen Fachunterricht. Für künstlerisch begabte Schülerinnen besteht die Möglichkeit, die Kunstakademie zu besuchen. In Oornbirn wird eine Höhere Abteilung für Textilbetriebstechnik geführt, wo die Möglichkeit besteht, ebenfalls zur Matura zu gelangen. Die Ausbildung in Sozial- und Erzieherberufen ist möglich.

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