BERICHT DES BILDUNGSBERATERS ÜBER AUFNAHMEBEDINGUNGEN, BILDUNGSZIELE, BERUFS- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN. Aufnahmebedingungen Für beide Schultypen (hauswirtschaftliche und gewerbliche) können sich Schülerinnen aus allen Bundesländern bewerben, wenn sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen. Mit dem SemesterZeugnis einer 4. Klasse Hauptschule oder einer 4. Klasse AHS kann mit Beginn des 2. Semesters die Anmeldung durchgeführt werden, die dafür vorgesehenen Formulare können in der Kanzlei abgeholt werden. Eine neue Verordnung verlangt die Vorlage der Geburtsurkunde bei der Abgabe der Anmeldeformulare. Der Anmeldeschluß war heuer der 26. Juni, er wird jährlich neu festgelegt. Jede Schülerin muß sich einem Testverfahren unterzienen, das ungefähr 2 1/2 - 2 3/4 Stunden dauert. Anschließend wird sofort von den Aufnahmeleitern ausgewertet und nach Punkten gereiht. Um alle Aufnahmebedingungen zu erfüllen, muß die Schülerin eine vorgeschriebene Mindestanzahl von Punkten er reichen und ein positives Abschlußzeugnis der 8. Schulstufe vorweisen können. 2. Bildungsziele 2.1. Zweijährige Hauswirtschaftsschule Die zweijährige Ausbildung an einer Hauswirtschaftsschule schafft die Voraussetzung für die Verwendung im Küchen- und Servier dienst, in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben sowie im einfachen Bürodienst. 2.2. Dreijährige Fachschule Das Ziel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Frauen berufe ist es, mittlere Führungskräfte für Versorgungsbetriebe einschließlich der dazugehörigen Verwaltung auszubilden. Darüber hinaus vermittelt diese Schule eine ideale Vorbereitung für Sozial- und Erzieherberufe. Auf dem Abschlußzeugnis findet man daher folgende Berechtigungen: Die Schule ersetzt die Lehrabschlußprüfung als Bürokaufmann,
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