6. Jahresbericht HAK Steyr 1992/93

16. 7. 1789: Der Dorfschulmeister verdient so wenig, daß er mit dem Schmied und dem Schneider Rosenkränze und andere Preziosen (damals „Bettenwaren") anfertigt und diese an Kirtagen verkauft. (Anmerkung: Diese „Heimar beit" wird während der Unterrichtszeit gemacht!) 27.2. 1818: Ansuchen der Bürger von Hall: Man bittet um die Erlaubnis, einen Schulgehilfen anzustellen, da 190 Schüler da sind und außerdem der Lehrer auch Meßner ist und deshalb selten In der Schule anwesend ist. Aus dem Leben eines ostpreußischen Volksschullehrers Eigenschaften eines Lehrers 1. Ein Lehrer nehme vor allen Dingen die Nei gung eines Vaters an ... 2. Er muß selbst nichts Tadelnswiirdiges tun und dergleichen auch an seinen Schülern nicht dulden ... 3. Er muß nicht jachzomig seyn; er muß Feh ler nicht übersehen, welche bemerket und ver bessert zu werden verdienen ... 4. Schüler muß er, wenn sie es verdienen, zu weilen loben... 5. Sehr o/r, oder noch besser, täglich, sage er ihnen etwas, das nützlich seyn, und sie mit gu ten Grundsätzen eifüllen kann ... 6. Das vorsichtige und kluge Bezeigen des Lehrers in einer Schule muß Schüler... vor dem Verderben bewahren ... 7. Schüler aller Art, und von jeder Gemütsbe schaffenheit, muß ein Lehrer durch gehörige Zucht in Ordnung halten ... Johann Ignaz von Felbiger in „Eigenschaften, Wissenschaften, und Beziehungen recht schaffener Schulleute .. 1768. ft I i. Die Schüler müssen Schuldgeld Eigenschaften eines Lehrers ^ bezahlen und Im Winter zur Be- ^ heizung der Klasse ein Stück Holz Schulreformen ö Wirksamkeit der Schulpflicht ^ Jl^ wird durch die Fortdauer der KinII ' Zeichntm^en int "Wuhren Jaknb" 1908: derarbeit in den Fabriken und /Heileren schutacmcH durch die Heraoziehunq der BaujV 1^'- ßerdemtdein Sohn des Gulsbcsit/ers Pnviii- —' ernkinder zur Landarbeit beeinErspieltdieOrgel.leitciclenKirchenjiesiing ^ J Gtockenspici. - Er htii. die trachtiqt. Eiii weseHtlicher Schritt ^ llj Kriegervereiiis- und sonstigen Festreden / erfolgt durch das Relchsvolks- ^ r.- ins|jekiorden gebührenden Lohn und wird ■ ■ , j .1 i- - ohne Pension entlassen, weil er sich wei- Schulgesetz vom 14. 5. 1869, wo gjjjHRBik JJ^rte, Nachtwächterdienste zu leisten." ™ I die Schulpflicht auf 8 Jahre fest gelegt wird. 1883 werden dreiklassige Bürgerschulen (Hauptschule) eingerichtet. In Steyr wird 1885 die Handelsschule gegründet, man will den Anforderungen der Wirt schaft nachkommen, ein zweiklassiger Fortbildungskurs für „Handlungslehr linge" bestand schon seit 1859. Es entstehen eine Reihe von Staatsgewerbeschulen; die Gymnasien erweitern von 6 auf 8 Klassen und übernehmen nun Funktionen, die früher den philo sophischen Fakultäten zugefallen sind. Zeichntm^en im "Wuhren Jaknb" 1908: OriginaUe.xl: "Er leitet den Schulunterricht und gibt au ßerdem dem Sohn des Gulsbcsit/ers Privaistundcn.-Er reinigt die Kirche und sorgt lür Ordnung in den heiligen Angelcgeiilieiien. - Fir spielt die Orgel, leitet den Kirchengesang und zieht das Glockenspiel. - Er hält die und i.stauf'die Hebung palriotiscIierGefülile bedacht. - Dafür erhall er vom Lokalschulins|jekior den gebührenden Lohn und wird - ohne Pension entlassen, weil er sich wei gerte, Nachtwächterdienste zu leisten." QttcUc au.v L Steinhat h. Didokttk derSo.-uilveM h, hte Stwtttanmb.S 242

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