GRUNDINFORMATIONEN ZUR BUNDESHANDELSSCHULE Die Handelsschule ist eine berufbildende mittlere Lehranstalt mit drei aufstei genden Klassen. Diese Schultype vermittelt eine Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Den Schülerinnen und Schülern werden allgemeine Bildung und gründliche, praxisnahe Fachkenntnisse vermittelt. Die Absolventen der Handelsschule sind in der Lage, Posten in allen Gebieten der Wirtschaft und Verwaltung einzunehmen. Mit dem Abschlußzeugnis der Handelsschule erwirbt der Schüler eine Reihe von gewerblichen Berechti gungen. Aufnahmebedingungen Die Aufnahme in die Handelsschule kann nach der erfolgreichen Ablegung der 8. Schulstufe (4. Klasse Hauptschule bzw. 4. Klasse AHS) oder einer höheren Schulstufe erfolgen. Ein Nicht genügend aus Latein oder Geometrisches Zeichnen ist kein Hindernis. Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer Eig nungsuntersuchung; das Ergebnis soll bei der Schulwahl helfen. Gewerbliche Berechtigungen Durch das Abgangszeugnis der Handelsschule werden folgende gewerbliche Berechtigungen erworben: 1. Ersatz der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann. 2. Ersatz von 2 Jahren der Lehrzeit in den Lehrberufen Buchhändler, Drogist, Hotel- und Gastgewerbeassistent, Reisebüroassistent, Waffen- und Muni tionshändler. 3. Ersatz von 1 Jahr der für das Gewerbe der Handelsagenten vorgeschriebe nen mindestens zweijährigen kaufmännischen Tätigkeit. 4. Inklusive zweijähriger Tätigkeit wird der Befähigungsnachweis für den Anti quitäten- und Fotohandel erbracht. 5. In Verbindung mit mindestenszweijährigerfachlicherTätigkeit wird der Be fähigungsnachweis für den Kleinhandel mit Büchern oder den Großhandel mit periodischen Druckschriften erbracht. Für nähere Auskünfte steht der Bildungsberater der Handelsschule, Prof. Mag. Kurt Koller, gegen vorherige Anmeldung gerne zur Verfügung.
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