Die Moral des Lügens A belügt B. Wer ist nun schuldig ? A, weil er lügt oder B, weil er es glaubt ? Das österreichische Strafgesetz kennt die „Verführung zum Diebstahl", indem wertvolle Gegenstände dem Dieb geradezu präsentiert werden. Warum nicht auch „Verführung zum Lügen"? Man wird doch geradezu zum Lügen verführt, wenn einem alles geglaubt wird. B ist somit selbst schuld, wenn er belogen wird. Neben der „Verführung zum Lügen" gibt es auch noch die Verleitung zum Lügen. Wo? In der Schule! Diese Farce der Entschuldigung von Fehlstunden! Ein überwiegender Teil der erbrachten Entschuldigungen besteht doch aus Vorwänden, um nicht zu sagen, aus Lügen. Auch hier kann der Lehrer (B) nur darauf vertrauen, nicht belogen zu werden. A, der belügt, ist moralisch schuldig. Ein gesellschaftlich freundliches, of fenherziges Klima kann nur dann entstehen, wenn wir dem Nächsten ver trauen können. Unsere Gesellschaft ist nun aber leider so dekadent, daß sie den, der sich entwaffnet und öffnet, verletzt und den, der glaubt, be lügt. A ist somit des moralischen Vergehens schuldig, den Glauben der Men schen an den Nächsten zu untergraben und sogar zu zerstören. Andreas Hauser, IVa Sehr geehrte Fra u Professor Ich möchte Sie ersuchen, das unentschuldigte Verlassen der Schule von meinem Sohn am Freitag, den 29. Mai zu entschuldigen. Ich ersuche, meinem Sohn ;. eine Fehlstunde am 29. Mai 1987zu entschuldigen. Es handelte sich dabei um ein Mißverständ nis. Mit freundlichen Grüßen ENTSCHULDIGUNG Mein Sohn fehlte am 12.11.86 6 Einheiten, da er an Übelkeit erkrankt war.
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