1. Jahresbericht HAK Steyr 1987/88

Anleihen ausgedehnt werden. Ausgenommen davon sind allerdings nicht nur Spareinlagen zum Eckzinssatz und Girokonten bis 1 %, sondern auch jene Anleihen, deren Anleihebedingungen vorsehen, daß Zinsen ohne ir gendeinen Steuerabzug ausbezahlt werden müssen. Das bedeutet bei spielsweise, daß für ausländische Anleihen, die bis Ende 1988 begeben werden, keine Depotsteuer mehr zu bezahlen ist. Zusätzlich wird es künftig eine Veranlagungsfreigrenze von 10.000,- mit Einschleifregelung bis 20.000,- geben, die keine Veranlagung „anderer Einkünfte" (also auch Zinsen aus Wertpapieren), die neben den lohnsteu erpflichtigen Einkünften erzielt werden, notwendig machen wird. Eine Aufteilung des Sparvermögens könnte sich als sinnvoll erweisen, selbst wenn dafür Schenkungssteuer anfällt. Welche Schlußfolgerungen kann man nun ziehen? Da die Steuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird, kommt es nur zu einer Steuer umverteilung. Man sollte sich daher vor dem Inkrafttreten der Steuerre form genau informieren und entsprechend disponieren! Alimente darf man beispielsweise für mehrere Jahre vorauszahlen. Für eine ohnehin ins Auge gefaßte Heirat könnte die Heiratsausstattung noch heuer überwiesen werden. Welche energiesparenden Maßnahmen im nächsten Jahr nicht mehr aner kannt werden, sollte man jetzt schon wissen. Mit den verschiedenen In standsetzungsarbeiten sollte man noch warten, da sie erst 1989 als Son derausgabe geltend gemacht werden können. Für Immobilienverkäufe wird die Spekulationsfrist 10 Jahre betragen. Verlustbeteiligungen werden ab 1989 deutlich eingeschränkt, Abschichtungen sind eventuell heuer noch möglich! Bei den Lebensversicherungen werden die Bindungsdauer auf 20 Jahre hinaufgesetzt und der Altershöchstbetrag gestrichen. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß so wie bei allen anderen Sonderausgaben die Steuerer sparnis künftig nur mehr höchstens 25% der geleisteten Zahlungen (bis her 62%) betragen wird. Außerdem wird auch die Versicherungssteuer erhöht. Für Ehepaare mit Kindern wird der Alleinverdienerabsetzbetrag künftig bis zu einem Nebenverdienst von 40.000,- erhalten bleiben. Dies sind natürlich nur einige Überlegungen zu einer Steuerreform, die noch nicht einmal beschlossen ist. Die Realität werden wir erst im kom menden Jahr kennenlernen. So mancher „Verlierer" wird sich dann an das kürzliche Plädoyer des Bundeskanzlers für den unternehmerisch tätigen Menschen erinnern und zumindest eine Umwandlung seines Dienstver trages in einen Werkvertrag überdenken! Mag. Kurt Klausberger

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