Was wird sich für den Lohnsteuerzahler ändern? Die größten Positiva bestehen in der Vereinfachung auf 5 Tarifstufen, in der Senkung der Steu ersätze und in der Anhebung der Eintrittshöhe zur Steuerpflicht. Finan ziert wird dies durch rigorose Einschränkungen bei den steuerlichen Be günstigungen sowie verschiedene „Umschichtungen". Beispielsweise werden zwar der Alleinverdienerabsetzbetrag von 3.900,- auf 4.000,- und der Kinderzuschlag von 600,- auf 1.800,- erhöht, dafür aber der allgemeine Absetzbetrag von 8.460,- auf 5.000,- und der Arbeit nehmerabsetzbetrag von 4.000,- auf 1.500,- herabgesetzt. Bei den Pensionisten ging man ähnlich vor. Der Pensionistenabsetzbetrag wird zwar von 2.640,- auf 5.500,- erhöht, der derzeit gewährte Arbeit nehmerabsetzbetrag in Höhe von 4.000,- fällt allerdings künftig weg. Neu ist der Verkehrsabsetzbetrag von 4.000,- und zusätzlich gibt es noch pauschale Freibeträge für größere Entfernungen mit einer eindeutigen Bevorzugung des Autos vor allen anderen Verkehrsmitteln. Das KfzPauschale wird gestrichen, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienststelle sollen künftig nicht mehr als Werbungskosten absetzbar sein. Wer ein Fahrtkostenpauschale erhält, muß dieses voll versteuern. Uberstundenzuschläge bleiben (zur Schaffung neuer Arbeitsplätze!?) nur noch bis 5 Uberstunden im Monat steuerfrei. Die Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Monatsgehalt bleibt ebenso wie die Abfertigungsbegünstigung (aus Angst vor einem neuen Frühpensionsboom?) erhalten. Beide Regelungen begünstigen allerdings vor al lem Bezieher höherer Einkommen (als Anreiz zu mehr Leistung?). Das Werbungskostenpauschale wird auf 1.800,- gesenkt. Entsprechende Belege sind zu sammeln, um erhöhte Werbungskosten geltend machen zu können! Die schmerzhafteste Kürzung erfolgt bei den Sonderausgaben. Wahrscheinlich deshalb, weil sie in den letzten Jahren immer ausgiebiger geltend gemacht wurden. Statt unterschiedlicher Sonderausgabenhöchstbeträge, die sich derzeit für den verheirateten Alleinverdiener mit 2 Kin dern auf 193.000,- pro Jahr summieren, gibt es künftig nur mehr einen Gesamtrahmen von maximal 90.000,—, der außerdem nur mehr zur Hälf te steuerfrei geltend gemacht werden kann. Deshalb wird auch das Son derausgabenpauschale halbiert. Die Weiterversicherung in der gesetzli chen Pensionsversicherung, die Kirchenbeiträge und die Steuerbera tungskosten bleiben unangetastet! An außergewöhnlicher Belastung werden Alimente jedweder Art sowie die Unterstützung mittelloser Eltern künftig ebensowenig anerkannt wie die Überweisung einer Heiratsausstattung. Durch die Anhebung des USt.-Satzes für freie Berufe auf den Normalsatz werden sich ärztliche Hilfeleistung, Rechtssicherung und steuerliche Be ratung für den Letztverbraucher verteuern. Die für Dividenden bereits bestehende Kapitalertragssteuer (von 20% auf 25% erhöht) wird mit einem Steuersatz von 10% auf Spareinlagen und
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2