Grundinformationen zur Bundeshandelsschule Die Handelsschule ist eine berufsbildende mittlere Lehranstalt mit drei aufsteigenden Klassen. Diese Schultype vermittelt eine kaufmännische Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft und des öffentliches Dienstes. Den Schülerinnen und Schülern werden allgemeine Bildung und gründli che praxisnahe Fachkenntnisse vermittelt. Die Absolventen der Handelsschule sind in der Lage, Posten in allen Ge bieten der Wirtschaft und der Verwaltung einzunehmen. Mit dem Ab schlußzeugnis der Handelsschule erwirbt der Schüler eine Reihe von gewerblichen Berechtigungen. Aufnahmebedingungen Die Aufnahme in die Handelsschule kann nach der erfolgreichen Able gung der 8. Schulstufe (4. Klasse Hauptschule bzw. 4. Klasse der AHS) oder einer höheren Schulstufe erfolgen. Ein „Nicht genügend" aus La tein, Englisch oder Kurzschrift ist kein Hindernis. Die Aufnahmsprü fung besteht aus einer Eignungsuntersuchung; das Ergebnis soll bei der Schulwahl helfen. Zusatzinformation Die gesetzlich geregelten Schulbeihilfen, Heimbeihilfen, Stipendien usw. werden bei entsprechendem Lernerfolg gewährt. Ebenso haben die Schü ler Anspruch auf Schülerfreifahrt und auf die Gratislehrbücher im Rah men der Schulbuchaktion. Gewerbliche Berechtigungen Durch das Abgangszeugnis der Handelsschule werden folgende gewerb liche Berechtigungen erworben: 1. Ersatz der Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Bürokaufmann und Spediteur. 2. Ersatz von 2 Jahren der Lehrzeit in den Lehrberufen Buchhändler, Drogist, Hotel- und Gastgewerbeassistent, Reisebüroassistent, Waf fen- und Munitionshändler. 3. Ersatz von 1 Jahr der für das Gewerbe der Handelsagenten vorge schriebenen mindestens zweijährigen kaufmännischen Tätigkeit. 4. Inklusive zweijähriger Tätigkeit wird der Befähigungsnachweis für den Antiquitäten- und Fotohandel erbracht. 5. In Verbindung mit mindestens zweijähriger fachlicher Tätigkeit wird der Befähigungsnachweis für den Kleinhandel mit Büchern oder den Großhandel mit periodischen Druckschriften erbracht.
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