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87 § 3. Hat der Verkäufer sich das Recht vorbehalten, im Falle des Ausbleibens von Ratenzahlungen die sofortige Zahlung aller Raten zu fordern (Terminverlust), so kann er dies nur ausüben, wenn der Käufer mit mindestens zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Raten im Verzuge (Rückstande) ist. Die Vereinbarung einer anderen Strafe als des Terminverlustes ist ungültig § 4. Der Anspruch auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache kann auch nach Ablauf von sechs Monaten (§ 933 a. b. G.=B.) noch so lange erhoben werden, als die vollständige Abzahlung nicht erfolgt ist. Ein Verzicht hierauf oder die Vereinbarung einer kürzeren Haftungspflicht ist ungültig 5. Wird über ein Ratengeschäft eine Urkunde (Raten¬ 8 so muß der Verkäufer dem Käufer spätestens brief) errichtet, bei Uebergabe der Sache eine Abschrift der Urkunde aus¬ folgen und ist ein Verzicht hierauf unwirksam 10. Ist das Geschäft auf Seite des Käufers ein § Handelsgeschäft, so findet dieses Gesetz keine Anwendung. 11. Ratengeschäfte mit Losen und Wertpapieren § unterliegen diesem Gesetze. So lange der Kaufpreis nicht vollständig entrichtet ist, gilt die Sache als Eigentum des Verkäufers, ist somit dem Käufer nur anvertraut und begründet eine Weiterveräußerung des Gegenstandes eine Veruntreuung, welche von Amts wegen gerichtlich geahndet wird. Ueber Handlungsreisende und Handelsagenten. Handlungsreisende sind jene, welche im Dienste eines bestimmten Gewerbetreibenden stehen. Handelsagenten sind, welche nicht im Dienste eines bestimmten Gewerbetreibenden stehen, sondern für mehrere oft sehr verschiedene Betriebe selbständig Bestellungen auf¬
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