Ich gebe Auskunft!

65 Einige Erläuterungen der vorangeführten Paragraphe. Das Strafgesetz unterscheidet: Offizial=, Ermächtigungs¬ und Privatanklagedelikte. Die ersteren (sie bilden die Regel) werden unmittelbar von Amts wegen, die Antragsdelikte nur auf Antrag und die Ermächtigungsdelikte nur mit Ermächtigung bestimmter Personen, dann aber im Wege öffentlicher Anklage, die Privatanklagedelikte nur über er¬ hobene Privatanklage des Berechtigten verfolgt. Privatanklagedelikte, welche Sicherheitsorgane nicht ent¬ gegennehmen, bezw. welche nicht von Amts wegen verfolgt rei¬ werden, sondern den Beschädigten oder Verletzten es teht, die Anzeige, bezw. Privatanklage unmittelbard, as heißt innerhalb 6 Wochen beim Gerichte mündlich oder chriftlich einzubringen, sind: Sämtliche Vergehen und Uebertretungen gegen die Si¬ cherheit der Ehre. Uebertretungen gegen das Brief= und Schriftengeheim¬ nis; Gesetz vom 6. April 1870. Vergehen des Markenschutzgesetzes; Gesetz vom 6. Jänner 1890. Vergehen gegen das Patentschutzgesetz; Gesetz vom 11. Jänner 1897. Vergehen gegen das Urheberrecht an Werken der Lite¬ ratur, Kunst und Photographie. Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb: Gesetz vom Jahre 1923. Ehebruch (§ 502 St.=G.); Verletzung der ehelichen Treue (§ 525 St.=G.); ferner: Unbegründete Beschuldigung wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Uebertretung. anderer unehrenhafter Unbegründete Beschuldigung Handlungen. 5

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