Ich gebe Auskunft!

62 § 426: §§ 427—428: § 430: § 431: Von den gegen §§ 434—439: §§ 440—444: §§ 442—444: § 445: § 447: § 449: § 450: Wegen Herabwerfens aus den Fenstern und dergleichen, sowie Unterlassung der Befesti¬ gung des dahin Gestellten oder Gehängten. Wegen schnellen, unbefugtenFahrens und Reitens; wird aber hiedurch jemand ge¬ fährdet, so gelangt § 431 zur Anwendung. Ist schließlich jemand beschädigt worden, so liegt § 341 vor. Stehenlassen der Pferde im Freien ohne Aufsicht. Handlungen und Unterlassungen gegen die körperliche Sicherheit im allgemeinen. Vergehen und Uebertretungen die Sicherheit des Eigentums. Vergehen und Uebertretungen gegen die Si¬ cherheit des Eigentums durch feuergefährliche Handlungen; desgleichen durch unbefugte Bauführung an feuergefähr¬ lichen Orten oder Gegenständen. Gegen Rauchfangkehrer wegen unterlassener Meldung feuergefährlicher Anlagen. Gegen Händler wegen wider der Vorschrift eingelagerter feuergefährl. Waren. (Schie߬ pulver, Sprengmittel u. dgl.) § 446. Aufbewahrung von Heu, Stroh, Brennholz oder anderen feuergefährlichen Gegenständen an feuergefährlichen Orten; bis § 448. Betretung feuergefährlicher Orte mit offenem Lichte. Betretung feuergefährlicher Orte von Seite Lehrlinge, Gesellen und anderer Dienstper¬ sonen.

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