Ich gebe Auskunft!

§ 391: § 392: Von der § 393: § 398: § 399: Von den § 411: § 413: § 419: § 420: 421: 8 § 422: U 61 Vernachlässigung von bösartigen Haustieren Uebertretung auch ohne erfolgte Beschädi¬ gung. Wegen Reizens eines Tieres oder Anhetzens eines solchen, wodurch jemand beschädigt wird. Vergehen und Uebertretungen gegen die Gesundheit. Gefährdung der Gesundheit durch übertrag¬ bare Krankheit. Verunreinigung von Brunnen, Zisternen usw. (Fluß, Bach, welcher als Trinkwasser dient); jede Verunreinigung, wodurch das Wasser ungesund werden kann, ist strafbar. Auch ein Verbrechen kann dadurch vorliegen. Fleischverkauf von einem nicht der Vor¬ schrift beschauten Vieh. ebertretungen gegen die körper¬ liche Sicherheit. Vorsätzliche, bei Raufhandel vorkommende körperliche Beschädigungen. Mißhandlungen bei häuslicher Zucht; gegen Eltern (§ 414), gegen eines Vormundes (§ 418). Mißhandlungen zwischen Ehegatten; bei solchen ist nur dann einzuschreiten, wenn ein Eheteil um Schutz ansucht; gegen Lehrer und Erzieher gegen Arbeitgeber, Gesindehalter oder Lehr¬ herrn. Verstellung der Straßen und Wege zur Nacht¬ zeit ohne Licht.

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