Ich gebe Auskunft!

58 § 318: Boshafte Beschädigung von Brücken, Schleu¬ en, Dämmen, Beschlägen oder Geländen. (Uebertretung.) § 319: Beschädigung aufgestellter Warnungszeichen. (Uebertretung. § 320: Uebertretung der Meldevorschriften. § 321: Strafe für Gewerbsleute, die Gesellen ohne Wanderbuch (Kundschaft) aufnehmen. §§ 323— 324 Rückkehr eines Verwiesenen oder Abge¬ chafften. § 325: Vergolden oder Versilbern von Münzen und Nachbilden derselben oder öffentlicher Kredit¬ papiere ohne betrügerische Absicht. § 329: Uebertretung der Verfertigung von Punzen, Stempeln oder Modellen zu Nachbildungen von Münzen. § 330: Uebertretung der unbefugten Verfertigung amtlicher Siegel. § 333: Anmaßung eines öffentlichen Beamten oder Dieners ohne betrügerische Absicht. (Ueber¬ tretung.) Desgleichen unbefugtes Tragen der Uniform eines öffentlichen Beamten oder des Militärs. § 334: Unbefugtes Tragen von Ordenszeichen ode anderen Ehrendekorationen, in= oder aus¬ ländische. Von den Vergehen und Uebertretungen gegen die Sicherheit des Lebens. § 335: Allgemeine Vorschrift in Beziehung auf die Vergehen und Uebertretungen gegen die Si¬ cherheit des Lebens.

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