Ich gebe Auskunft!

50 Der Vorschrift entsprechend ist bei einer Häuserbe¬ flaggung die Fahne so aufzuziehen, daß die ersterwähnte Farbe der Landesfarben an die äußere Seite kommt. Ferner sei erwähnt, daß eine Beflaggung eines Zins¬ hauses nur unter Zustimmung des Hausbesitzers zulässig ist, widrigenfalls der Hausbesitzer den Beschuldigten gerichtlich belangen kann. (Privatanklagedelikt.) Hauptstädte Oesterreichs und deren Einwohnerzahl. Die Hauptstadt von Wien; Einwohner Niederösterreich ist 1,865.780 102.081 Oberösterreich: Linz; 37.856 Salzburg: Salzburg; 27.423 Kärnten: Klagenfurt; * 152.706 Steiermark: Graz; 56.401 Tirol: Innsbruck; 7 13.098 Vorarlberg: Bregenz 24 3.263 Burgenland: Eisenstadt 7 Oberösterreichische Landesregierung. Landeshauptmann (Landhaus, 2. Stock): Schlegel Josef, Dr. H. K. Landeshauptmann=Stellvertreter (Landhaus, 2. Stock): Schwinner Josef Dr., Gruber Josef und Langoth Franz. Landesräte o.=ö. Landesregierung sowie die Ge¬ der iehe im „Steyrer Geschäfts= und Unter¬ schäftseinteilung für 1930, Seite 90 bis 94. (Verlag der haltungskalender Steyr.) Vereinsdruckerei Die 15 Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs und deren Einwohnerzahl. Einwohner 57.244 Steyr 35.446 Kirchdorf 66.763 Gmunden

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