Ich gebe Auskunft!

Vorwort. Der Verfasser dieses Taschenlexikons beabsichtigt durch die reich¬ haltige und dennoch leicht übersichtliche Zusammensetzung des Inhaltes, insbesondere der Anschrift sämtlicher Behörden, Aemter, Aerzte, Rechts¬ anwälte, Notare, Schulen und Erziehungsanstalten in Steyr, ferner der Anschrift seltener Gewerbetreibender und sämtlicher Genossenschaftsvor¬ stände von Steyr, Einschaltung eines Auszuges der neuesten, wichtigsten, für jeden wissenswerten Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen, wie beispielsweise die Bestimmungen der Verkehrsvorschriften, das Fundwesen, Radiogesetz, Hausgehilfengesetz, Jagd= und Fischereigesetz, Waffenpatent, Jugendschutz, sowie der Aufnahme des Straßenverzeich¬ nisses des Stadtgebietes Steyr samt deren Einteilung in Bezirke und des zuständigen Polizei=Rayons, ferner die Aufnahme des Fahrplanes (Ankunft= und Abfahrtszeiten in und von Steyr, Fahrplan des Bundes¬ bahnkraftwagenverkehres Steyr —Weyer und den Fahrplan des städtischen Autoverkehres „Geste“), der Bevölkerung jeden Standes, insbesondere jener des Bezirkes Steyr, einem oftmals täglichen Bedürfnis schnellen Rates das Gewünschte zu bieten. Da sich jedoch so manches hier Auf¬ genommene von Zeit zu Zeit ändert, wird, falls die erforderliche An¬ zahl der Interessenten vorhanden ist, dieser Nachschlagebehelf unter Berichtigung etwaiger erfolgter Abänderungen alljährlich neu erscheinen. Um aber diesem voraussichtlichen Wunsch voll und ganz nachzukommen, wird an die geehrten Abnehmer und Leser dieses Werkes die Bitte gerichtet, an dem Auf= und Ausbau desselben mitzuhelfen. Jede gütige Mitteilung in dieser Richtung wird dankbarst aufgenommen werden. Steyr, im Februar 1930. Der Verfasser.

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