Ich gebe Auskunft!
140 trifft, so behält dieser, unbeschadet weitergehenden Schaden¬ ersatzes, seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstver¬ hältnisses durch Ablauf der Vertragszeit oder durch ord¬ nungsmäßige Kündigung hätte verstreichen müssen, unter Anrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. So¬ weit jedoch der obengenannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, kann der Hausgehilfe das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. § 24) Ansprüche wegen vorzeitigen Austrittes, vor¬ zeitiger Entlassung oder Rücktrittes vom Vertrage im Sinne der §§ 20—23 müssen bei sonstigem Ausschlusse binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. § 25) Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Hausgehilfen auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienst¬ leistung ohne weitere Angaben auszustellen. Man adressiert richtig: An die Schriftleitung (Redaktion)! Artikeln und Berichte über Tagesereignisse und abgehaltene Veranstaltungen, kurz alles, was für den redaktionellen Teil bestimmt ist; An die Verwaltung (Expedition)! Geschäftsanzeigen, Einschaltungen für den „Kleinen An¬ zeiger“, Mitteilungen für die Spalte „Vereinsnachrichten“,
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