Aus u. für die Praxis - Holz und Wald

96. Die Schwellenrundlinge (Schwellengrügel) werden gewöhn, lich im Walde abgelängt, zu Tal geliefert und dort behan en. Hauptsächlich wegen Gewinnung des Abfallholzes,Sind in einem Schwellenrundling zwei Schwellen enthalten, so heißt er Doppler, Drilling bei drei, Vierling bei vier. Das Zerlegen, spalten erfolgt auf der Säge oder auch durch Hand¬ betrieb. Das Abfallprodukt beim Spalten, die Schwarten (in den Algen Schwellenzockel) genannt, findet gute Ver¬ wendung zu Sctallböden. Die Entlohnung der Arbeiter, fracht und Preis, Berechnung erfolgt per Sthück für jede einzelne Gattung. Die Bahnverwaltungen geben die genauen Bedingungen für Ausformung, Lieferung, Zahlung etz. im Offertwege bekannt. Gefordert wird gewöhnlich. 1. Das Holz muß außer der Saftzeit gefällt sein. 2. Das Holz zu Eichenschwellen darf nicht länger als zwei Jahde, das Hohz zu Kiefern, Buchen und Lärshenschwellen darf nicht länger als 1½2 Jahre vor der Ablieferung gefällt worden sein. 3. Die Schwellen müssen gesund und von der Kinde befreit sein. 4. Alle Schwellen mit Ausnahme jener, aus jungen Holz erzeugten, welches seiner Länge nach nur 1. Schwelle liefert

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