Aus u. für die Praxis - Holz und Wald

71 richtige verläßliche Zählen der Stämme, was sich aber leider schwer, zumal bei größerer Zählermannschaft kontrollieren läßt, die schließlich fast gerade so kostspielig kommt wie das Messen der Durchmesser, so daß immer wieder der stammweisen Aufnahme der Vorzug einzuräumen ist. Die Schlägerung. Der Schlägerungsbetrieb hat wie jeder andere Großbetrieb die allgemeine Regel. „Richte dich nach Maßgabe der Verwendungs Fähigkeit des Rohprodukfes und soweit es ohne Beeintrachtigung deiner Produktionsmittel möglich ist, nach dem Lnstamt u. Begehr des Marktes, des Absatzes. Demnach ist der Zeitpunkt der Schlägerung zu erwägen. Er kau durch verschiedene Umstände bedingt werden. 1. Klimatische Verhältniße: bilden in vielen Gegenden das zwingendste Moment für die Fällungszeit, denn wo der Winter streng und der Schneefall reichlich und andauernd ist, daß eine Beschäftigung im Freien unmöglich wird, wie in allen Hoch- und Mittelgebirgen da verbietet sich die Winterarbeit von selbst. Dagegen ist in höheren Gebirgen der Winter die Fanptbringungszeit. In den Tieflagen und Hügelländern verhindert die Winterszeit nur selten einen ununterbrochenen Fällungsbetrieb. 2. Die verfügbaren Arbeitskräfte: In den meisten Gegenden

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