Aus u. für die Praxis - Holz und Wald

176. Schlagrimmung. Nach vollendetem Abmaß erfolgt die Schlagräumung. Das gefällte und nach verschiedenen Sortimenten aufgearbeitete Holz liegt zerstreut durcheinander und muß nun nach Sorten zusammengebracht werden. Der Ort, nach welhem das Holz verbracht wird, liegt entweder innerhalb der Schlagfläche, oder an der Frenze derselben, oder es ist ein nahegelegener Abführwig oder Lagerplatz, von wo aus der Weitertransport des Holzes stattfindet, immer aber ist er vom Erzeugungsort nicht allzuweit entfernt, so dass die Arbeit durch die Holzhauer mit den ihnen gewöhnlich zu Sebote stehenden Mitteln und Kräften bewerkstelligt werden kann. Unter Schlagrämmng (Rücken, Bringen, AusbringenZusammenbringen, herausschaffen. Liefern etz.) des Holzes versteht man somit das Beibringen des ausgeformten Hotzes an einen im Schlage selbst oder nicht allzuweit von ihm entfernten Sammelplatz u. z. durch die einfachsten Mittel und Veranstaltungen Wird dagegen das Hotz auf weit entfernte in der Nähe der Verbrauchsorte oder an einer Bahnstation gelegene Sammellager u. z. durch Vermittlung von mehr oder weniger ständigen Bringanstalten (Wage, Riesen, Waldbahnen, Trift, Flößerei) verbracht, so bildet dise Arbeit den Holztransport Die Wahl des Platzes soll so gelegen sein, daßs er durch die

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