Aus u. für die Praxis - Holz und Wald

103. jedoch nur so lang als die Bretterbreite mit beiderseitigem Waldsaum, der länger als 50 em. ist und eine Länge von 2mtt. nicht übersteigen darf. Bei Kanthöhern darf der Waldsaum nur auf einer Seite sein und davon nur ein Drittel der Gesamtstückzahl. Alles andere ist 1. Sorte. Romsche Ware: Die Breite an beiden Enden ist ungleich. Parallele Ware: Die Breite an beiden Enden ist gleich. Zur Übernahme sollen die Bretter womöglichst früher in die einzelnen Sorten, Stärken und Längen sortiert sein. Heut zutage bei der großen Nachfrage und der geringen Erzeugung sieht man auf Durchschnittsqualitäten, sagefallende Warl und nimmt bis auf nicht nagelfestes gangbares Ma¬ terial ab. Die Übernahme geht auch stückweise vor sich. Indes einzelne Bratt wird auf Stärke, Breite und Länge mit dem eingangs erwähnten Instrumenten gemessen um die Faktoren zur Berechnung des Inhaltes zu erhalten, der sich wie beim Kantholz durch Multiplikation der Stärke, Breite und Länge ergibt. Auch für die Schnellrechnung des Schnitt¬ hohzes existieren eine Menge Tafeln, die in sich alle gleichen. Die Anleitung zu einer praktischen schnellen Rubierung von Schnittholz sei in folgenden Beispiel gegeben. Die Übernahme ergab:

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