Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.

108 Historische Beschreibung deren Herren Ständen. gestanden / und mitchin solches 40. Jahr Oed und ungebauter / die Religiosen aber der Gemeinschafftlichen Wohnung beraubt gebliben / bis endlichen ungezweiflet auß Göttlicher Eingebung und Vorsichtigkeit etliche Oesterreichische Land=Leuth (wo= runter absonderlich Quintinus Lotharius, und Conradinus benambset werden) sich miteinander veranlasset / dise in völligen Ruin Oed=ligende Kirchen und Closter auf das neue zu erhöben / und einer das Tach / der andere die Mäur / einer die Fenster / ein anderer die Altär und Gemäl / andere aber etwas anders / auß eignen Mitlen machen zu lassen sich entschlossen / und also erwehntes Gebäu in einer Zeit von 15. Jahren widerumben völlig zum Stand gebracht haben. Worauf die neue Kirchen unter Regierung Probsten Udalrici Patnangers umb das Jahr 1200. mit einer sonderbaren sonst fast nie erhörten Solennität eingeweyhet worden / bey welcher Ein= weyhung der Zulauff deß Volcks so groß ware / daß sich selbe von unterschidlichen Na- tionen weit über 100000. Menschen erstreckte / und aller Vorsorg ungeachtet / vor= Getreng II. Weibs Persohnen unter der Kirchen=Thür gestorben / auch mithin man bemüssiget worden denen Poenitenten auf Freyer Wisen unter aufgerichten Hütten die Heil. Sacramenta zu administriren. Jetzo erzehlte Kirchen ist unter Regierung Herrn Probst David abgebrochen / und ja sein und seiner Herrn Successoren / absonderlich aber deß jetzigen Herrn Prob= sten Zeiten so Magnifique Kostbar und Majeitatisch erbauet worden / daß sie keiner in dem gantzen Land den Vorzug gestattet / denen Vornehmsten aber in andern Ländern gleich gezehlt werden kan. Sonsten befindet sich auch unter obgedachter Kirchen noch die alt e Capellē / und das Orth / wo forderst der Leib deß Heil. Floriani beygesetzet gewesen / und allwo (wie An= fangs gemelt) die Gebein so viler alten frommen Christen (und wie glaublich) auch H. Martyrer aufbehalten werden. Nicht weniger ist auch daselbst anzutreffen der Leib der seeligen Valeriæ (welche den Leib deß heiligen Floriani hiehero geführet) und der Leib der heiligen Jungfrauen Wilburgis / die unter der Regl deß heiligen Augustin 41. Jahr in ei= ner schlechten miserablen Cellen ob der Kirchen so heilig gelebet / daß sie noch in ihren Lebens Zeiten Wunder=Werck gewürcket hat. Folget / die Serie$ der Herrn Prælaten deß Löblichen Col- legiat- Stüfft$ der Regulierten Chor=Herren S. Augustini zu St. Florian von Zeit der Einsetzung Hartmani. 1. Hartmanus ein sowohl seines frommen Leben als heiligen Wandels be= rühmter Mann ward dises von Altmanno Bischoffen zu Passau (wie vor schon gemelt) widerumb erhöbten oder vilmehr neu=fundierten Collegiat- Stüffts unter dem Titul deß Heiligen Martyrers Floriani erster Probst. Nebst vilen andern Beneficiis hat er von höchst=gedachten Altmanno die Pfärrliche Ge= rechtigkeit über die Kirchen zu S. Florian erhalten / und nach deme er mit deß Closters grossen Nutzen 28. Jahr so Heilig als Löblich regiert / starb er Anno 1099. 2. Isimbertus, ein andächtiger und gelehrter Mann / ward vorgedachtes 1099. Jahr zu seinem Nachfolger erwählet / und von Udalrico Bischoffen zu Passau ge= bohrnen Grafen von Heeffer confirmirt / von welchem Bischoffen er nachgehends nebst der Bestättigung aller von Altmanno dem Closter eingeraumten Gerechtig= keiten und Privilegien noch mehr andere Beneficia und neue Freyheiten / nebst deme auch

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