Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.

85 Deß Ert=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns. Orth nacher Passau reysende Arme daselbst bewürdet wurden. Wie solches der Stifft=Brieff und unter andern auch dise Formalia in sich haltet. Quamvis possemus juxta Canones quinquagesimam partem Episcopatûs nostræ fundationi addere, tamen manus nostras ad pa- trimonium Ecclesiæ extendere non volumus, sed fundamus ex pro- prio paterno, materno, & fraterno. Die ersten Religiosen auß dem Löbl. Orden deß heiligen Bernhardi von Cisterz hat der Stiffter gleich das erste Jahr der Stifftung Anno 1293. sambt dem ersten Prælaten von dem Closter Wilhering genommen / und die Vogtey über ersagtes Clo= ster Hertzog Albrechten zu Oesterreich übergeben / welcher selbes in seinen und seiner nachkommen Schutz an= und aufgenomen. 1. Berchtoldus der erste Herr Prælat dises neu=gestüfften Closters sonsten Pro- fess zu Wilhering hat nur vier Jahr regirt / nachdeme unter seiner Regierung der Römis. Pabst Bonifacius nicht nur die Stüfftung dises Closters approbiert / son= dern selbes auch in seinen sonderbaren Schutz an= und aufgenommen. Wie dann zugleich auch die Grafen von Schaunburg denselben unterschiedliche Privilegia (die nachgehends von deroselben Nachkommen von Zeit zu Zeit corfirmiert worden) ertheilten. Ersagter Herr Prælat starb Anno 1297. und ward an statt seiner erwählt 2. Christianus, welcher dem Closter mit grossen Nutzen 20. Jahr Löblich vorgestan= den / und nebst andern Löbl. Verrichtungen nicht nur von Alberto Ertz=Hertzogen zu Oesterreich unterschiedliche herrliche Privilegia / welche noch heut zu Tag von denen Lands=Fürsten bey dero Regirungs Antretrung confirmiert werden. Sondern auch von der Königin Elisabetha zu ewigen Zeiten 30. Fueder Saltz auß dero Cammer=Gut erlanget. Und nachdeme er unterschiedliche Gülten / Gütter / Unterthanen und Weingärten zu dem Closter erkaufft / legte er mit dem Leben seine Preyß=würdige Regierung ab Anno 1317. und selbe erlangte durch ordentliche Wahl 3. Abbt Wesendo, der dem Closter aber nur 2. Jahr vorgestanden und Anno 1319. gestorben: Sein Nachfolger / welcher gedachtes Jahr erwählt worden / ware 4. Fridericus, selber regierte mit grossen Nutzen deß Closters 19. Jahr. Und nach= dem Zeit=wehrender seiner Prælatur die Herren von Falckenstain etliche Zehend / Albertus Bischoff zu Passau aber die Pfarr Schönering zu dem Closter gestüff= tet / verliesse er dise Zeitlichkeit Anno 1338. Und die Regierung 5. Abbt Pilgrino, welcher nachdeme er dem Closter 5. Jahr vorgestanden Anno 1343. gestorben / Ihm folgte 6. Henricus, solcher hat unter seiner 21. Jährigen Regierung das Closter mit unter= schiedlichen Gülten und Privilegien vermehret / und unter andern von Alberto Ertz=Hertzogen zu Oesterreich erhalten / daß er von den vorhin vermög der Stüff= tung auf gehabten Obligation die nacher Passau Reysende zu beherbergen und zu tractieren / freygesprochen worden. Es haben auch die Herren von Falckenstain unter solcher Zeit dem Closter zwey Gütter sambt dem Dorff Hawiswald gestüff= tet. Er gieng den Weeg aller Welt Anno 1364. Und hatte zum Nachfolger 7. Petrum, der aber nach einer zwey Jährigen Prælatur dises Zeitliche geseegnet / an statt dessen ward Anno 1366. erwählet 8. Abbt Andreas, der nach einer anderthalb Jährigen Regierung nacher Wilhering postuliert worden / dessen Stell hernach Anno 1368. 9. Abbt Z

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