Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.

47 Deß Ert=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns. Zeit hat das Closter von Frauen Adelheid gebohrnen von Wiltberg Herrn Ernst Grafen von Hochenberg hinderlassnen Wittib / unterschiedliche Orth bekommen / worunter auch der Hoff auf dem Martinsberg / wohin dieser Udalricus ein Kirchen erbauet / die Reginbertus Bischoff zu Passau zu einer Pfartkirchen erhebt / gewey= het / und mit gewissen Marchen versehen / davon in dessen Privilegio de Anno 1190. zulesen. Er legte die Inful ab Anno 1147. und Ihm folgt Albertus der 19. Prælat dieses Closters welcher 13. Jahr regiret. Zu seiner Zeit ist das Closter abermahl abgebrunnen / hat aber hingegen an Güttern durch Beysteuren etlicher frommen Leut zugenommen / wie dann Albert Graf von Rebgau etliche Gründ zu Fiechtwang zu Erbauung der Kirchen daselbst hergeben / welche Kirchen hernach Anno 1156. Conradus Bischoff zu Passau geweyhet. Dieser Albertus starb den 4. April Anno 1160. Nach Ihme wurde Prælat Martinus der Erste dieses Namens / welcher aber nach einer fünff=jährigen Regirung freywillig Resignirte. Alramus der anderte diß Namens Conventual zu Gärsten wird Postuliret / Anno 1165. nach deme Er die Capellen S. Ægidi erbauet die hernach Anno 1170. Adelbertus Ertz=Bischoff zu Saltzburg eingeweyhet / hat er auf Befehl Theobaldi oder Diepoldi Bischoffen zu Passau die Regirung abgelegt. Sein Nachfolger Udalricus der Dritte dieß Namens ein Vetter des seeligen Bertholdi Abb= ten zu Gärsten / Conventual und Prior daselbsten / wurde postuliret Anno 1173. über= kame laut des in Annal. beschriebenen Privilegio eben dieses Jahr von vorgedachten Diepoldo Bischoffen zu Passau / die Pfarrkirchen zu Kirchberg / und von Henrico Hertzogen zu Bayern und Sachsen laut des in Annal. lib. 2. Cap. 12. fol. 163. be= schriebenen Diplomatis die Confirmation aller der von seinem Vorfahrern dem Clo= ster gegebenen Privilegien und beschehenen Stifftungen / welche auch Fridericus Bar- barossa Römischer Kayser (wie auß dem fol. 168. inserirten Privilegio zu sehen) con- firmirte. Es nahme auch Pabst Alexander der Dritte diesem Abbt Udalricum sambt dem Convent und gantzem Closter mit allen darzu gehörigen Pfarren laut seines Anno 1178. datirten Brevi Apostolico in den Römischen Kirchen=Schutz / und confirmirte dem Closter alle dessen Sifftungen und seynd die in gedachtem Brevi benannte Pfarren und Kirchen damahlen gewesen: Kirchberg / Pfarr Kemnaten / Kirchen zu Ober= und Nider Ror. Die Pfarr Hall / Pfarr Ried / Pfarr Waitzenkirchen / die Kirchen zu Zell / Pfarr Welß / die Capellen S. Ægidi, Pfarr Thalhamb / Pfarr Burch= kirchen / Pfarr Wartberg / Kirchdorff / Pfarr Gärsten / Pfarr Staina= kirchen mit ihren Filialen / Zell und Vischerheim / die Kirchen zu Viecht= wang / Pfarr St. Martinsberg ec. Auß welchem abzunehmen / wie vor Uralten Zeiten schon diese Pfarrn nacher Cremsmünster gehört haben. Gedachter Udalricus ist mit Leopoldo Hertzogen zu Oesterteich in das H. Land gereiset / und im Zuruckweeg zu Accarone Anno 1182. gestorben. Nach seinem Todt wurde von offt gedachten Diepoldo Bischoffen zu Passau dem Closter Herr Manegoldus Abbt zu St. Georgen / gebohrner Graf von Bergern zu einem Prælaten vorgesetzt / den nachgehends die Conventualen ordentlich erwählten / und in der Prælatur bestättigten. Unter seiner Regirung ist die Kirchen völlig abge= brannt; Endlich wurde Er Anno 1206. Bischoff zu Passau / worüber nach drey=jäh= riger Innhabung des Closters Er denen Conventualen Freyheit gabe / einen andern Prælaten zu erwählen welche dann zufolg dessen Con- N 2

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