Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.

43 Deß Ert=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns. Herrschafften und Schlösser der Herrn von Clam. Clam. ie in Machland Viertl diß Lands gelegne Hertschafft und Schloß Clam / hat vor disem den Nahmen einer Graffschafft geführet / und denen alten abgestor= benen Grafen von Machland und Hardeck zuegehöret / nach dero Absterben sie mit denen andern Graf=Hardeckischen Herrschafften an den Herrn Brüeschen= cken jetzigen Grafen von Hardeck kommen / von denen sie Anno 1524 deren Frey= herrn von Clam (damahlen Perger genandt) verkaufft worden. Sie war vor disen nach der alten Manier woll befestiget / und absonderlich mit einen starcken und festen abgesöndert / entlegenen Thurn / zur Wöhr und Sicherheit versehen / von dem verstorbenen Herrn Johann Gottfrid Freyherrn von Clam / aber fast von neuen erbauet / und mit verschidenen Lust und Nutz=Gebäuen geziehret / davon auf dem Schloß=Thor nachfolgendes Monumentum zulesen. Castrum Hoc Comitatus de Clam ferè collapsum, sic reparavit, ornavit, auxit & Locupletavit, Joannes Godefredus. Illustris Dominus de Clam Heres paternus Imp. Ferd. II. & III. Ar- chiducis Leopoldi Consiliarius, & Deputatus Austriæ, cum conjuge concordi prolifica. Anna Sybilla de Kagenek S. Sumpt. Anno M. D. C. XXXVI. Aussernstein. as in Machland=Viertl gelegene Schloß Aussernstein (welches vorhin nur Stain genannt worden) jetzo aber zum Unterscheid eines andern auch in diesen Viertel gelegnen Schloß gleiches Namens / der Aussere / jennes aber der Innerestein benamset wird) hat denen Herren Stetthämmern einem bereits längst abgestorbnen Geschlecht zugehört / wie dann selbes Anno 1473. Herr Veit Stetthämmer / besessen von diesen ist es an die Stundeck einer gleichfalls erloschene Familia kommen / welche von denen Herren Walchen zu Arbing den unweit von diesem Schloß gelegenen / jetzo völlig abgekommenen Sitz Waseneck / davon nur etwelche wenige Rudera zusehen / mit dessen Zugehörungen und Herrlichkeiten erkaufft / nachgehends aber beede an die Herren Flusharten kaufflich überlassen haben. Von diesem haben es die Herrn Ha= cken überkommen / und von Ihnen ist offtermeldtes Schloß Ausserstain sambt dem abkomenen Sitz Waseneck Herrn Johann Christoph Freyherr von Clam zutheil worden / dessen Herr Sohn Herr Johann Leopold von Clam dermahliger Besitzerist. Histo= M 2 D D

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2