Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.

35 Deß Ert=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns. seiner Geschwi= strigten 16. Ahnen Herr Hans Seba- stian von Herbst= heim. Herr - - - von Herbstheim. Herr Christian von Herbstheim. Frau Amaley von Landeck. Frau Regina von Herbstheim. Frau - - - Gois= senbergerin Herr Georg Gois= senberger. Frau Ortilia En= dorfferin. Frau Catharina Höritzerin Herr Christoph Höritzer. Herr Sigmund Höritzer. Frau Margaretha Eckherin. Frau Christina von Seyboltstorf Herr Laurentius von Seyboltstorf. — — — — — — — — Herr Hans Christoph vorgedachtes Herrn Wolf Christoph und Frauen Regina von Herbstheim erzeugter Sohn starb lediger. Herr Wolf Sebastian aber ware Anfangs Röm. Käyserl. Majestät Ferdinandi deß Andert= und Dritten in dem 30. jährigen Teutschen Krieg unter Herrn Obristē von Auersperg Cornet, und hernach des Graf Picolomini ältister Regiments= Rittmeister dessen zum Angedencken er seinen selben Krieg geführtes Cornet in der Pfarr=Kirchen zu Hofkirchen nächst Säxen mit nachfolgender Schrifft Anno 1636. aufhengen lassen. GOtt zu Lob / Ehr und Danck / den Nachkommenden zur Gedächtnuß. at der Wohl=Gebohrne Herr Wolf Sebastian, Edler Herr von Clam auf Mühldorf Freyherr / Röm. Käyserl. Majestät Ferdi- nandi deß Andert= und Dritten / in den 30. jährigen teutschen Krieg un= term Heren Obristen von Aursperg Freyheren / Frey=Compagnie An= fangs bestellter Cornet, hernach Herrn Grafen von Picolomini älteren Regiments=Rittmeister obstehend= unter beeden Cornet unterschiedlich in vielen blutigen Treffen / auch Belagerungen / als Götting / Regen= spurg / und sonderlich in der Schlacht vor Nördlingen / neben diesem rothen Kennzeichen Rittterlich geführet und führen lassen / solche darum weilen ihm GOtt gnädig behütet und erhalten / in dieses Gottshauß zu andern auchmehrer deß Geschlechts rühmlichen Angedencken hiehero selbe noch in seinen Leben aufzuhengen verordnet Anno 1636. Er überkame nachgehends das Land=Guth Mühldorff / und ward einer Löbl. Landschafft Rait=Rath / hernach auch nebst seinen Herrn Vetter Herrn Hans Gottfried, und der übrigen völligen Familia in den Herren=Stand erhoben. Zur Ge= K 2 H

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2