Vorschau: Die Löbliche Herren Herren Stände Deß Ertz-Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß. Erster Theil.
121 Deß Ert=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns. Dise Lands=Fürstliche Stadt und das darinn gelegne Schloß und Herrschafft ist nebst dem gantzen Machland=Viertl / oder vilmehr dem völligen selber Seits der Donau gelegenen Land von denen Römern / welche das diß seitige so genannte Noricum Ripense in die 500. Jahr beherrschet / niemahlen erorbert worden / sonder im= merdar als eine Zugehör deß großTeutschlands denen Bojen / und hernach Marcomon- nern / dessentwegen auch in denen nachgefolgten Zeiten noch grossen Theils von dem Land ob der Enns abgesändert / und unter einer andern Herrschafft verbliben / wie dann dise Stadt / Schloß / und Herrschafft bis Anno 1213. die Grafen von Mach= land besessen / ermeltes Jahr aber nebst denen Clöstern Baumgartenberg und Walt= hausen von Graf Ulrich von Clam und in Machland an Oesterreich verkaufft wor= den. Ungeacht dessen aber bis auf die glorwürdigiste Regierung Kaysers Maximiliani und Ferdinandi I. als ein geweste Zugehör der Grafschafft Machland ihr son= derbahre und von der Lands=Hauptmannschafft gantz separirte Jurisdiction behalten. Inmassen auß dem von Kayser Friderich Anno 1495. confirmirten Privilegio er= scheinet / daß Krafft dessen alle Herrn / Ritter / und Knecht / Priester / Ambt= leuth / Burger / Baurn und andere / wie die genannt seyn / in der Herr= schafft Freystatt gesessen sich nirgends verantworten sollen / weder vor demHauptmann ob der Enns / noch seinen Verweser / noch auch in sei= ner Landschran / nur allein vor demHauptmann oder Pfleger zu der Frey= statt oder seinen Verweser / daß auch kein Hauptmann ob der Enns oder sein Landrichter weder Christen noch Juden in der vor=genannten Herrschafft nicht gewaltigmachen / noch jemand fahren / auch nach kei= nen Fahl greiffen soll in kein weg / ec. Vide Valentin Preuenhuebers Historischen Catalogum der Herrn Lands= Hauptleuth deß Ertz=Hertzogthum Oesterreich ob der Enns in præfat. fol. 22. Kayser Rudolphus der Erste hat Anno 1277. dise Stadt mit herrlichen Freyheiten absonderlich aber mit der Niderlag / also daß alle Kauffmanns Wahren und Gütter / von wannen auch solche herkommen / hier nidergelegt werden müssen / begabet. Nebst disen und andern privilegiis hat dise Stadt auch einen berühmten und mit besondern Freyheiten versehenen Marckt umb Pauli Bekehrung / auß welchen fast daß gantze Land / und die herumbligende benachbarte Orth mit Fasten=Speisen versehen werden. Anno 1507. an heiligen Creutz=Erhöhungs Tag / und gleich hernach Anno 1516. hat dise Stadt zwey grosse und verderbliche Feurs=Brunsten außgestanden / da dann beede mahl fast die gantze Stadt in Aschen gelegt / und zwar bey der erstern nebst der Kirchen und Glocken Thürn (darinn 5. Glocken zerschmöltzt) auch auf die 20. Persohnen verbrennt worden. Anno 1595. wurde diser Stadt von denen daselbst herumb gelegnen Rebel= lischen Bauren sehr hart zugesetzt / hernach aber Anno 1626. bey abermahl sich ei= eigneten Bauren Aufstand von selben belagert / eingenommen / und meistentheils außgeplündert. Das sich allhier befindende Capuciner Closter hat Anno 1640. Herr Hain- rich Wilhelm Graf und Herr von Stahrenberg der Römis. Kayserl. Majestät Rath / Cammerer / und Obrist Hof=Marschall auf eignen Kosten erbauet. GENE- I i
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