Im Inventarium von 1799 sind folgende Wertangaben verzeichnet. Der Preis für ein Mz. Gerste beträgt lfl. 13 kr., für 1 Mz. Malz 1 fl. 30 kr., für 1Zentner Hopfen 45 fl., für ein Klafter harter Scheiter lfl. 45 kr. weiche Scheiter a' 1 fl., für 1 Metzen Hafer 45 kr., für 1Zentner Pferdeheu 30 kr. Zufolge einer Currende wurde im Frühjahr 1801 der „Biersatz" (Bierpreis) dahin festgesetzt, dass der österreichische Eimer braunes Bier ab Brauerei für 3 fl. 20 kr., das weiße für 3 fl. 40 kr. und das Märzenbier für 4 fl. verkauft werden müsse. Von den Wirten musste die Maß braunes Bier zu 6 kr., das weiße zu 7 kr. und das Märzenbier zu 7 ½ kr. ausgeschenkt werden. Sollte ein Wirt obige Sätze überschreiten und das Bier teurer verkaufen, so würde er um 6 Reichstaler gestraft, welches Geld zum Armeninstitut zu fließen hätte. Im Rentjournal von 1807 wurde vermerkt, dass das herrschaftliche Brauhaus samt der Meierei seit 1. August 1806 dem Pfleger Felix Florentin in Bestand und von diesem dem Johann Nepomuk Wagner, Bräumeister in der Wahlmühle, in Afterbestand gegeben wurde. Der Pachtschilling muss in zwei Halbjahresraten zu je 700 fl. an die Pflegschaftskasse bezahlt werden. Das Jahr 1810 hatte einen Erfolg von rund 7000 Eimern. Durch den Vertrag vom 3. Juli 1818 werden das Brauhaus und Meierschaft auf neun weitere Jahre an Pfleger Florentin um jährlich 9.000 fl. Pachtschilling verpachtet und dem Wagner als Subpächter weiterbelassen. Johann Nepomuk Wagner war in der Zeit von 1819 bis 1853 Besitzer der Wahlmühle. lgnaz Meierhofer auf der Forsthub zu Molln hatte mit Schreiben vom 22. Februar 1823 um Verleihung einer Braugerechtigkeit an das Distriktskommissariat und Pflegeamt der Herrschaft Steyr zu Steinbach angesucht. Trotz aller scheinbar gewichtigen Argumente, die das Leonstein'sche Pflegamt gegen die Neueinführung einer Braugerechtigkeit fürbrachte, wurde dem Gesuch Folge gegeben. Molln bekam ein Brauhaus, wenn auch erst nach mehrjähriger Anhängigkeit des Verfahrens. Im Jahre 1827 sollte nach herrschaftlichem Willen die Leonsteiner Brauerei im Wege einer öffentliche Lizitation verpachtet werden. Der Bestandsinhaber Pfleger Karl Florentin warnte in einer großen Eingabe an die Herrschaft vor ihrem Vorhaben, einer Vergebung unter Beiziehung der Öffentlichkeit, weil das Bräuhaus in so guter Hand sei (gemeint ist der Subpächter Wagner), dass es noch nie so viele ausgesuchte Kundschaften hatte und zumal ferner der jährliche Pachtschilling einen großen Teil der herrschaftlichen Renten bisher ausmacht. Für das Leonsteiner Brauhaus wirkte sich auch die Übernahme von Mühlgrub durch das Stift Schlierbach nachteilig aus. Zudem seien in Klaus am Brauhaus bauliche Verbesserungen durchgeführt worden und es sitze ein tüchtiger Pächter dort. Er wies ferner auf verschiedene in Leonstein damals vorhanden gewesene Mängel an den Baulichkeiten, besonders Keller und Stallungen und das Fehlen einer Wohnung für den Pächter hin. Viele Kundschaften hängen an ihm (Pfleger Florentin) selbst und dem Subpächter Wagner, der ein tüchtiger Gewerbsmann und selbst hausgesessen sei. Der Pfleger Florentin erreichte, dass das Herrschaftsbräuhaus im Schloss Leonstein mit Vertrag vom 26. Mai 1827 im kurzen Wege, also unter Außerachtlassung der seinerzeit Heimatblatt 10 Nr. 1/ 2005
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