Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

60 bat er um Aufhebung des landeshauptmannschaftlichen Einstellungsbefehles, um Er- mächtigung zur Fortführung des Neubaues und um ernstlichen Verweis an P. Gregor, der seit 7 Jahren hetze, sowie um Erlaubnis, diesen P. Gregor, wenn er sich nicht bessern wolle, in ein anderes Stift übersetzen zu dürfen. Ein Hofkanzleidekret dd. 12. Dezember 1781 befahl Berichterstattung. Eybel, durch die Regierung zur Untersuchung über die Anzeige der Konventualen beauftragt, traf in Mondsee ein am 7. Dezember; der Abt war abwesend, niemand wusste, wann er zurückkehren werde. In Begleitung Eybels war Verlet und der k. k. Schlossmaurermeister von Linz; „ungemein getröstet“ war Eybel, dass er „auch den k. k. Raitoffizier Herrn Krützner wegen des zu beendenden Fassionsgeschäftes bei sich hatte als Zeugen". Die Konventualen sagten aus, beim Anfang des Baues nicht befragt worden zu sein; als selber zum Teil schon gestanden, hätten sie auf Ansuchen des Abtes eingewilligt, den langen Trakt an die Stiftskirche anzuschließen, aber niemals gemeint, dass der Seiten- trakt vor die Pfarrkirche an den langen Trakt auch noch gebaut werden sollte; doch woll- ten sie es dabei bewenden lassen, da der Trakt nun stehe. Aber jener Teil sei wegzurei- ßen, durch welchen der Abt diesen Trakt an die Pfarrkirche angebaut habe. Ihre weite- ren Aussagen bestätigten die früheren Angaben über Baugebrechen und Verwüstung des Bernhardischen Traktes. Am folgenden Tag fuhr Eybel wieder ab. Nun aber begann die Sache recht bitter und auch kleinlich zu werden. Der Abt hatte sich bei Hof beschwert, dass Eybel bei der Untersuchung das Protokoll mit den Stifts- geistlichen und dem Hofrichter unter Bedrohung aufgenommen, als Kommissionskos- ten 117 fl. noch über alle Verpflegung begehrt habe, nachdem doch schon für die erste Untersuchungskommission dem Herrn Grafen v. Fieger 280 fl. hätten gezahlt werden müssen. Die Hofkanzlei forderte darüber, aber auch über die bei den Untersuchungen ein- leuchtenden Gebrechen Verantwortung; außer Formfehlern, zum Beispiel Nichtunter- fertigung des Protokolls seitens der Parteien, Auslassung der Klausel über die Verlesung des Protokolls etc. wurde getadelt: Es offenbart sich, dass Verlet ohne die nötigen Akten mit sich zu nehmen, von Linz abgegangen ist, mithin solche erst nachher durch einen eigenen Boten sich hat nachschicken lassen, wo er doch nur einen Teil dieser Akten er- halten hat etc.; umsomehr scheint es tadelnswert, dass die Landeshauptmannschaft den Kommissär und Sekretär noch eigens belobt und ihr Untersuchungsoperat als ein standhaftes und gründliches bezeichnet, da sie doch selbst eine zweite Untersuchung angeordnet hat. Getadelt wird, dass der zweite Kommissär so kurze Zeit auf die Unter- suchung verwendet hat. Ein neuerliches Reskript dd. Wien 11. April 1782 stellt es aus, dass die beiden Kom- missäre, statt sich standhaft zu äußern und eine ordentliche Berechnung zu legen, durch verschiedene weitschweifige, zur Sache nicht gehörige Beschreibungen lediglich darzu- tun suchen, die verrechneten Unkosten seien nicht übermäßig, der Abt habe keine Ur- sache, darüber sich zu beschweren, vielmehr die Kommissäre dabei noch Schaden ge- habt und sie seien nicht schuldig, derartige Kommissionsgeschäfte auf eigene Kosten zu machen; „womit allen die Landeshauptmannschaft sich begnügte". Neuerdings wird

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