Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
59 doch hatte der Abt von allen vogteilichen Gotteshäusern große Beiträge für die Mutter- kirche gesammelt, solche aber in die Stiftskirche, wenn nicht gar in das Stiftsgebäude verwendet. Sehr schwierig gestaltete sich die Auseinandersetzung wegen der angeblich ver- schwiegenen Stiftungsgelder. In manchen Punkten erwies sich die Denunziation des P. Gregor unbegründet. Zum Schluss seines Berichtes bemerkte Fieger noch, dass während seines kommissionellen Aufenthaltes in Mondsee vom Ordinariat der Auftrag an P. Gre- gor gekommen sei, exercitia pro poenitentia zu machen. Am 21. April mittags verließ Fieger Mondsee. Das Referat und Hauptvotum zum Bericht und zu den Anträgen des Untersuchungs- kommissärs erstattete Eybel. Er beantragte besondere Belobung des Kommissärs, auch ein Belobungsdekret an P. Gregor. Eybel glaubte, Lötsch habe dolose den P. Gregor von einer Anzeige abhalten wollen durch die Mitteilung, dass er dem Abt zur Selbstanzeige geraten habe. Dass in Öster- reich noch Exerzitien vorkommen, ist dem Eybel entsetzlich interessant; er meint, das Ordinariat sei zu dem Auftrag veranlasst worden durch eine unrichtige Information sei- tens des Dechants, da es als Grund der Verfügung angab unanständiges Betragen des P. Gregor gegen den Abt; dieses aber habe nach Eybels Wissen nur darin bestanden, dass Neuhauser in Eifer geriet, als der Abt ihn über dessen wiederholte Mahnungen zur An- zeige durch die Hausknechte verwahren lassen wollte. Die Landeshauptmannschaft erließ an den Abt ein Dekret, den Bau sogleich einzu- stellen, auch dessen verschiedene Stücke, insonderheit den Zwerchtrakt zwischen Stift und Pfarrkirche abbrechen zu lassen und zwar alles auf eigene Kosten. Der Kommissionsbericht Fiegers mit allen Beilagen wurde am 30. Juli auf die Post nach Wien gegeben. Der Abt verließ im August Mondsee; er reiste nach Passau, von dort weg wussten die Konventualen seinen Aufenthalt nicht mehr. Es zeigte sich später, dass er nach Wien sich begeben hatte. Dort überreichte er ein Hofgesuch, in welchem er sich auf das sachverständige Urteil des Hofbaumeisters und eines bürgerlichen Bau- meisters in Wien berief, nach welchem durch den Zwerchtrakt der Kirche nichts an Licht und Luft benommen werde. Der Abt erklärte sich bereit, das Gebäude noch einmal be- augenscheinigen zu lassen und bat um vorläufige Stillstands-Verordnung an die Landes- hauptmannschaft. Eine solche erging denn auch dd. Wien 31. August 1781. Fieger meint, sein Bericht und das Hofsupplikat des Abts müssen in verschiedene Hände geraten sein, die Landeshauptmannschaft solle nur auf den ersten Bericht sich beziehen. Die Benehmung von Licht und Luft sei durchaus nicht der einzige Grund der Niederreißung des neuen Gebäudes, das Gutachten der Wiener Baumeister lächerlich; diese hätten bei der Anwesenheit des Mondseer Prälaten in Wien nach einem ihnen vorgewiesenen unechten Riss gewiss keine rechte Kenntnis von dem über 40 Meilen entfernten Mondseeischen Gebäude bekommen. Linz 4. Oktober 1787. Inzwischen hatten die Konventualen bei der Landeshauptmannschaft eine Be- schwerdeschrift eingereicht, dass der Abt dem Befehl zur Niederreißung nicht nach- komme, auch die aufgetragenen Eindachungen verschiebe. Der Abt ließ eine Untersuchung durch zwei Sachverständige vornehmen, die, wie zu erwarten war, günstig für ihn ausfiel. In einem neuen Hofgesuch vom 15. Oktober 1781
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