Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
58 darzutun, dass er bei dieser Reise so wenig wie bei der Visitation der Spitäler Diäten verrechnet habe, sondern nur die Reiseunkosten. Diese kämen bei der Menge der Kon- kurrenten viel weniger hoch zu stehen, als wenn die längst verwirkten Pöngelder von den Geistlichen eingetrieben wurden. Sollte ihm aber verboten werden die Reiseunkos- ten zu verlangen, so würde er auch darauf keinen Anspruch erheben, da es ihm wirklich nur um die Fassionen und nicht ums Geld zu tun sei. Kaiser Josef hat dem Herrn v. Eybel eine besondere Vorliebe, wie es vielleicht nach dessen Ernennung zum beständigen Referenten vermutet werden könnte, nicht be- wahrt. In einen besonderen Konflikt geriet die obderennsische Regierung mit dem Abt des Stiftes Mondsee und Eybel dabei in eigene Verlegenheit. Im Jahr 1774 hatte eine Feu- ersbrunst in Mondsee gewütet. Dem Abt, der begonnen hatte einen neuen Trakt aus- zuführen, war mit landeshauptmannschaftlichem Dekret 1778 befohlen worden, über das angefangene und auszuführen vorhabende Stiftsgebäude Anzeige zu machen, Risse und Überschläge zu geben und die Bewilligung des Konventes nachzuweisen. Ange- schlagen war der Neubau auf 4600 fl. Der Konvent hatte die Einwilligung gegeben mit dem Vorbehalt, dass das neue Gebäude nur bis an den Kirchhof reichen dürfe. Da der Abt den Neubau schon in einer Länge von 6 Klaftern 4 1/2 Schuh und in einer Breite von 5 Klaftern 5 1/2 Schuh in den Kirchhof hineinführen ließ, so dass bereits die Hälfte der Pfarrkirche verdeckt war, und Vorsprünge in den Mauern anzeigten, dass der Bau noch weiter hineingeführt werden sollte, erstattete der Konventuale P. Gregor Neuhauser, der selbst hatte Abt werden wollen, die Anzeige. Diese erstreckte sich aber auch noch auf schlechte Bauführung im neuen Trakt, Verwüstung des vom vorigen Abt Bernhard Liedl aufgeführten Traktes und endlich darauf, dass Abt Bernhard 15.000 fl. Kirchengel- der bei der Stiftungsfassion verschwiegen, allerdings die Zinsen den Kirchen und Bru- derschaften habe zukommen lassen, der jetzige Abt aber sie zum Teil schon zur Stifts- kirche verwendet habe; auch sonst sei manches nicht fasiert und zur Buchhalterei seien falsifizierte Rechnuugsextrakte eingeschickt worden. Der Dekan von Gaspoltshofen, Lötsch, habe dem Abt angeraten, sich selbst anzuzeigen, der Abt aber habe diesen Rat nicht befolgt. Die Landeshauptmannschaft beauftragte den Landrat Graf Fieger, der auf seiner Herrschaft (Kammer) in Ferien weilte, die Untersuchung vorzunehmen. Er traf in Wels mit dem abgesandten Sekretär Verlet zusammen und langte am 17. April mittags in Mondsee ein. Gleich nach seiner Ankunft ließ er nach dem in St. Wolfgang exponierten P. Gregor schicken, welcher um Mitternacht in Mondsee eintraf und dem im Gasthaus einquartierten Landrat sich vorstellte. Fieger fand bei der Untersuchung noch mehrere Gravamina wider den Abt. Dieser hatte die Prälatur, welche Abt Bernhard unmittelbar an den Konvent ansto- ßend eingerichtet hatte, in einen anderen Trakt transferiert und gedachte offenbar, sie nach der Vollendung des Neubaues in diesen zu übersetzen, obschon er beim Ansuchen um den Neubau vorgeschützt hatte, ihn für Bediente und Offizianten aufführen zu las- sen. Die Stiftskirche war zwar gänzlich hergestellt, dagegen die Pfarrkirche, die erst vor etlichen 20 Jahren neu erbaut worden war und als Mutterkirche die vorzüglichste Sorg- falt verdiente, zu einem bloßen Depositorio für Maurergerätschaften gebraucht und
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