Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

57 alle Ecclesiastica und die damit verbundenen, den clerum saecularem et regularem betreffenden Gegenstände als Referent dasiger Landesstelle ausarbeiten und in Vor- trag bringen solle. Diese schmeichelhafte Berufung dd. Wien 4. Mai 1781 wurde dem Eybel mitgeteilt zugleich mit dem kaiserlichen Auftrag, alle Gelderhebungen und Hinausberufungen weltlicher Untertanen nach Passau zu erheben. Wie sehr Eybel das Unrechte getroffen hatte, musste die Landesstelle zu ihrer Be- stürzung alsbald erfahren. Einen Protest des Ordinariates Passau hatte die Landes- stelle zurückgewiesen, dagegen geriet sie in größte Verlegenheit durch die gegen alle sonstige Gewohnheit sehr scharf gehaltene Note der salzburgischen Ordinariatskanz- lei: das angebliche ius speciale ist nie in Übung gekommen, vielmehr ist alles dasjenige, was immer bei den Sponsalitien in causis litigiosis ad effectus canonicos et forum conscientiae sich bezieht, der geistlichen Gerichtsbarkeit auch für die Hinkunft alleinig überlassen, kraft Vergleiches sämtlicher Ordinariate, deren Sprengel sich in bayrische Lande erstreckten, geschlossen am 15. Dezember 1776, bestätigt durch großfürstliche Durchlaucht mit Erklärung vom 25. April 1779. „Als haben wir den besonders hochge- ehrten Herrn und Freunden ein solches geziemend zu eröffnen unterstehen wollen in voller Zuversicht, es wird die Sache bei der bisherigen Observanz und den Compakten fernerhin belassen werden. Salzburg 10. August 1781.“ 14. Eybels erste Tätigkeit. — Konflikte. Die eifrigste Tätigkeit entfaltete Eybel im Fassionsgeschäft, das unter dem 4. Juni 1781 neuerdings aufgetragen wurde und das gesamte Vermögen des Klerus vom Bi- schof bis herab zum letzten Priester festsetzen sollte. Auch das Vermögen aller Stifte, die Einkünfte der Kirchen, Kapellen und Bruderschaften sollten einbekannt werden; von den Frauenklöstern musste angegeben werden, ob sie Kostgängerinnen haben und wie viele, oder wie viel Krankenbetten für Arme sie unterhalten, ob sie für weibliche Jugend Schulen haben, was sie lehren und wie hoch ungefähr die Anzahl der Schülerinnen sich beläuft. (Linz 23. Juni 1781.) Die Fassionen wurden derart mangelhaft eingeliefert, dass die Regierung nicht wagte Seiner Majestät sie vorzulegen. „Die Geistlichen verstehen es zum Teil nicht, zum Teil wollen sie es nicht verstehen. Es bleibt nichts übrig, als dass der Referent in eccle- siasticis unter Beiziehung eines Buchhaltereyindividuums mit dem Auftrag hinausge- schickt werde, in jedem Dekanat einen Ort auszuwählen und hiezu die Parteien einzu- berufen.“ So referiert Eybel unter dem 23. November 1781. Als dieses in Wien aus den Ratsprotokollen entnommen worden war, kam ein schar- fer Verweis: „es hat schon bei mehreren Gelegenheiten wahrgenommen werden müs- sen, dass bei jedem mindesten Anlass Kommissäre aus demselben Mittel abgesendet zu werden pflegen;“ dadurch werden den Parteien Unkosten verursacht, der Dienst im Amt beeinträchtigt; nur in außerordentlichen Fällen dürfen Kommissäre von der Lan- desstelle abgeschickt werden. Übrigens soll die Landesstelle anzeigen, von wem die für den Herrn Referenten und den ihm beigegebenen Raitoffizier erforderlichen Reis- und Liefergelder bestritten wurden und wie hoch sie sich beliefen. Eybel behält sich vor

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